Ab August werden wieder Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Teilnehmern erlaubt

Saarbrücken: Die saarländische Landesregierung will die zulässige Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen in den nächsten Wochen stufenweise zu erhöhen, falls sich das Infektionsgeschehen mit dem neuartigen Corona-Virus bundesweit und im Saarland nicht stark verschlechtert. Das teilt die Staatskanzlei am heutigen Sonntag mit. Voraussetzung wird sein, dass Veranstalter jederzeit die geltenden Regelungen der Rechtsverordnung und der Hygienerahmenkonzepte der Landesregierung einhalten und die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts beachten, um Infektionen zu vermeiden und um eine Nachverfolgung sicherzustellen. Ab dem morgigen Monat dürfen sich 350 Personen im Freien und in geschlossenen Räumen nicht mehr als 150 Personen treffen. Dabei sind Veranstaltungen mit mehr als 20 Teilnehmern der Ortspolizeibehörde zu melden. Folgende Lockerungen sind darüber hinaus geplant: Ab Montag, 13. Juli, sollen Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen unter freiem Himmel und 250 Personen in geschlossenen Räumen möglich sein.

Ab Montag, 27. Juli, sollen sich dann bis zu 700 Personen unter freiem Himmel und 350 Personen in geschlossenen Räumen treffen dürfen. Ab Montag, 10. August, soll es Veranstaltungen mit bis zu 900 Personen unter freiem Himmel und 450 Personen in geschlossenen Räumen geben und schließlich ab Montag, 24. August die Höchstzahl von 1000 Personen unter freiem Himmel und 500 Personen in geschlossenen Räumen. Dazu erklärt Ministerpräsident Tobias Hans (CDU):

„Wir haben es geschafft, das Infektionsgeschehen im Saarland sehr stark einzudämmen. Aus diesem Grund werden wir, bei aller Vorsicht, mit dem neuen Stufenplan eine Perspektive für die kommenden Wochen aufzeigen. Damit geben wir insbesondere der Veranstaltungsbranche und den Gastronomiebetrieben die Möglichkeit, sich entsprechend vorbereiten zu können.“

Sofern sich das Infektionsgeschehen entgegengesetzt des aktuellen positiven Trends entwickelt, behält sich die Landesregierung des Saarlandes vor, lageangepasst jederzeit neue erlaubte Teilnehmerzahlen zu veröffentlichen bzw. die bereits gestatteten Teilnehmerzahlen einzuschränken.