Gäste müssen ab sofort keinen Mundschutz mehr im Restaurant tragen

Saarbrücken: Der Hygieneplan für saarländische Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe wird ab sofort gelockert. Das hat die saarländische Landesregierung beschlossen. So ist nun der Thekenbetrieb wieder gestattet. Auch das Verbot von Stehplätzen fällt. Diese Einschränkungen hatten vor allem kleinen Kneipen und Bars Probleme bereitet. Außerdem dürfen Kneipen und Restaurants nun nicht mehr nur bis Mitternacht, sondern bis ein Uhr morgens öffnen. Eine Maskenpflicht für Gäste gilt nun nicht mehr. Personal muss nur noch einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn der Mindestabstand von anderthalb Metern nicht eingehalten werden kann. Auch das Buffetverbot wird gelockert: Selbstbedienung soll wieder ermöglicht werden, allerdings nur, wenn es sich um vorportionierte Speisen handelt. Typische Buffets, etwa beim Chinesen, bleiben damit weiter verboten. Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD):

„Wir nähern uns einer Realität, die der Gastronomie wieder annähernd normale Umsätze ermöglicht. Bei aller weiterhin gebotenen Vorsicht kann unser schönes Bundesland damit auch wieder weitgehend normal seine kulinarischen und gastgeberischen Qualitäten zeigen.“ Der Hauptgeschäftsführer des  Hotel- und Gaststättenverbandes im Saarland, Frank C. Hohrath, erklärt: „Die neue Verordnung trägt dem stabilen Infektionsgeschehen im Saarland Rechnung. Das Gastgewerbe hat ganz überwiegend gezeigt, dass es mit den vorhandenen Spielräumen verantwortungsbewusst umzugehen weiß.

Die Öffnung der Theken ist für die vielen getränkeorientierten Gastronomiekonzepte ein Meilenstein. Der Wegfall der Maskenpflicht für Gäste macht den Restaurantbesuch für alle entspannter. Das hätten wir uns auch für das Servicepersonal gewünscht, zumindest für den Außenbereich. Die Mitarbeiter klagen zunehmend über Kopfschmerzen und Atemnot.“

Und Mark Baumeister, Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung, Genuss und Gaststätten, erklärt: „Die neuen Regelungen sind ein guter Kompromiss zwischen dem notwendigen Schutz der Beschäftigten und Gäste und der Praxistauglichkeit. Wir appellieren an die zwingende Einhaltung der Regeln und rufen die Saarländerinnen und Saarländer zum Besuch der Gastronomie auf.“