Saarbrücken: In Abstimmung mit dem Bund hat die saarländische Landesregierung am heutigen Montag noch gravierendere Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen gegen das neuartige Corona-Virus erlassen. Alle Maßnahmen treten am Mittwoch in Kraft. Ab dann sind alle Veranstaltungen und Ansammlungen verboten. Private Kontakte in privaten Wohnräumen bleiben erlaubt, sollen aber nach Möglichkeit in größeren Gruppen unterbleiben. Von Privatpartys etwa rät das Gesundheitsministerium dringend ab. Alle Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen, müssen ab Mittwoch geschlossen bleiben. Das betrifft Kinos, Bars und Clubs, Shisha-Bars, Fitnessstudios, Bibliotheken, Sportheime, Sportplätze, Spielplätze, Zusammenkünfte in Kirchen, Zoos, Tanzschulen, Messen und Wettannahmestellen. Die Öffnung von Ladengeschäften, deren Betrieb nicht absolut notwendig ist, wird untersagt. Es gibt aber Ausnahmen, nämlich der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräte-Akustiker, die Post, Gartenbau- und Tierbedarf, Heilmittelerbringer und Gesundheitsberufe, Reinigungen, Baumärkte, Tierfutterhandel und Tankstellen. Gesundheits-Staatssekretär Stephan Kolling: „Um den Besucherstrom in Lebensmittelgeschäften zu reduzieren, wurden parallel auch die Ladenöffnungszeiten ausgeweitet: werktags kann von 6 bis 22 Uhr und an Sonntagen und Feiertagen von zehn bis 15 Uhr geöffnet bleiben.“ Der Online-Handel bleibt natürlich jederzeit erlaubt. Für Restaurants, Hotels und Gastronomie gibt es Auflagen wie Abstandsregelungen für Tische, Begrenzung der Besucherzahl und Hygienemaßnahmen. In Restaurants und Speisegaststätten darf nur von sechs Uhr bis 18 Uhr gegessen werden, Essen zum Mitnehmen, Drive-In-Schalter und Lieferservice sind jederzeit möglich. Wie teilweise schon umgesetzt, müssen Krankenhäuser ab Mittwoch Besuchsverbote oder entsprechende Einschränkungen aussprechen.