Ab sofort auch ohne Priorisierung: Impfung mit AstraZeneca im Saarland für alle möglich

Saarbrücken/Berlin: gute Nachrichten für alle, die bereit sind, sich gegen das neuartige Corona Virus impfen zu lassen, aber bisher noch nicht an der Reihe waren! Im Rahmen einer Gesundheitsministerkonferenz von Bund und Ländern am heutigen Donnerstag ist einvernehmlich beschlossen worden, die Priorisierung ab sofort für die Impfung mit AstraZeneca aufzuheben. Was hat das saarländische Gesundheits Ministerium soeben bekannt gegeben. Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU):

„Damit folgen wir dem Vorstoß des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn und schaffen die Grundlage für den nächsten Streckenabschnitt bei den Hausärzten und in den Impfzentren unseres Impfmarathons. Jeder, der ein Impfangebot wahrnehmen möchte, kann über seinen Haus- oder Facharzt, sofern dieser eine Impfung mit AstraZeneca anbietet, von diesem Angebot profitieren.“ Da das Präparat von AstraZeneca auf ausdrücklichen Wunsch auch an Personen unter 60 Jahren verimpft werden kann, können sich im Saarland somit nun alle Bürger ab 18 Jahren ohne Priorisierung impfen lassen.

Allerdings scheint es so, dass die Impfung ohne Priorisierung nur bei den niedergelassenen Ärzten möglich ist. Eine Impfung in einem der vier großen Impftzentren scheint derzeit für diese Personengruppe nicht vorgesehen zu sein. Dr. Gunter Hauptmann, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland, erklärt „Niedergelassene Ärzte, die eine Impfung mit AstraZeneca anbieten, beziehen den Impfstoff über die Apotheken und koordinieren ihre Impfterminvergabe eigenständig.“

Auch, was den Abstand zwischen der ersten und der zweiten Impfdosis angeht, haben sich die Gesundheitsminister auf eine Änderung geeinigt:  Der Abstand kann bei dem Impfstoff von AstraZeneca zwischen vier und zwölf Wochen betragen. Umso länger der gewählte Zeitraum innerhalb dieses Intervalls, desto höher ist allerdings auch die nachgewiesene Wirksamkeit. Dem im Rahmen der Regelversorgung impfenden niedergelassenen Arzt steht es in Absprache mit dem Impfling frei, den Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung innerhalb des möglichen Zeitraums zwischen vier und zwölf Wochen festzulegen.