Regionalverband Saarbrücken verteilt Immunitätsnachweise an alle Genesenen

Saarbrücken: Im Saarland sind seit Anfang der Woche vollständig geimpfte Personen und Menschen, die in den vergangenen sechs Monaten an Covid-19 erkrankt sind, von einigen Lockdown-Regeln befreit. So  werden sie bei privaten Treffen nicht mitgezählt, sind beispielsweise beim Friseur von der Testpflicht ausgenommen und müssen nach Reisen in ausländische Risikogebiete nicht mehr in Quarantäne. Während der Nachweis für Geimpfte mit dem Impfpass relativ einfach ist, müssen Genesene entweder ihr positives PCR-Testergebnis oder eine Bescheinigung über die überstandene Corona-Infektion vorweisen. Nicht jeder hat diese Unterlagen aufgehoben.

Im Regionalverband Saarbrücken erhalten Personen, bei denen eine Corona-Infektion durch einen positiven Laborbefund zwischen dem 15. November und dem 13. April nachgewiesen worden ist, ab der kommenden Woche vom Gesundheitsamt des Regionalverbands einen Immunitätsnachweis. Das betrifft über 8.500 Bürger im Regionalverband. Grund für die einmalige Aktion: Nach der Änderung der Regeln für Geimpfte und Genesene sind zahlreiche Anrufe und Schreiben beim Regionalverband eingegangen, die keinen Nachweis mehr über ihre überstandene Infektion haben. Der ausgegebene Immunitätsnachweis gilt nur vorläufig, bis es eine bundesweite oder landesweite Regelung gibt. Der Nachweis kann nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis, also beispielsweise dem Personalausweis oder dem Reisepass, genutzt werden. Regionalverbandsdirektor Peter Gillo (SPD) erklärt dazu: „Eine überstandene Infektion bietet allerdings keinen hundertprozentigen Schutz vor einer erneuten Ansteckung. Deshalb müssen auch weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Eine zusätzliche Sicherheit bieten auch regelmäßige Tests und natürlich eine Corona-Schutzimpfung. Dies dient nicht nur dem Eigenschutz, sondern auch dem Schutz der Mitmenschen.“