Bei Alarmstufe gelb: Diese Änderungen gelten nach drei Tagen Inzidenz über 100

Saarbrücken: Seit dem heutigen Dienstag gilt im kleinsten Flächenbundesland Deutschlands das sogenannte Saarland-Modell. Mit dem Konzept will Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) versuchen, einen Weg aus der Corona-Pandemie zu finden, ohne dabei in Dauer-Lockdowns zu verfallen. Dazu hat der Ministerrat ein Drei-Stufen-System in Form einer Ampel auf den Weg gebracht. Stufe grün gilt, solange die Inzidenz im Saarland stabil unter 100 liegt. Stufe gelb soll greifen, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz von 100 überschritten wird. Und Stufe rot, ein Übergang in einen harten Lockwodwn,  soll vor einer Überlastung des Gesundheitssystems schützen.

Aber was genau gilt wann? Wir haben uns die Unterschiede zwischen Stufe grün und gelb in der Corona-Verordnung mal genauer angesehen. Zu Stufe rot hat die Landesregierung noch gar keine Regelung veröffentlicht.

  • Gastronomie: Hier ändert sich zwischen Stufe grün und gelb überhaupt nichts, denn es wird kein Ladenlokal betreten. Es ist jeweils der Betrieb von Außengastronomie mit Termin erlaubt. Bei bis zu fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten ohne Test, bei bis zu zehn Personen aus beliebigen Haushalten mit Test.

  • Hygienerahmenkonzepte: In der Verordnung heißt es, dass bei Stufe gelb „bereichsspezifische Hygienerahmenkonzepte“ erforderlich sind für den Kinobetrieb und den Sportbetrieb. In Stufe grün werden Kino und Sport in den Hygienekonzepten dagegen nicht ausdrücklich erwähnt.
  • Testpflicht im Einzelhandel: Der Einzelhandel bleibt auch bei Stufe gelb erlaubt. Allerdings wird dann ein negativer Corona-Test benötigt. Keine Testpflicht besteht in beiden Stufen beim Lebensmittelhandel, auch bei Getränkemärkten und Wochenmärkten, bei Direktvermarktern von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdiensten, Tierbedarfsmärkten und Futtermittelmärkten, Banken und Sparkassen, Apotheken, Drogeriemärkten und Sanitätshäusern, Reformhäusern, Optikern und Hörgeräteakustikern, der Post und sonstigen Annahmestellen des Versandhandels, Tankstellen und Raststätten, Reinigungen und Waschsalons, Zeitungskiosken und Zeitungsverkaufsstellen, dem Online-Handel, Babyfachmärkten, Werkstätten und Reparaturannahmen, Heilmittelerbringern und Gesundheitsberufen, dem Großhandel sowie karitativen Einrichtungen wie den Tafeln.

  • Körpernahe Dienstleistungen: Auch bei Stufe gelb bleiben körpernahe Dienstleistungen wie Friseure, Tattoostudios und Massagesalons erlaubt. Bei Stufe grün gibt es nur eine Testpflicht, wenn bei Erbringen der Dienstleistung nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann. Bei Stufe gelb gilt dagegen eine generelle Testpflicht. Ausgenommen davon sind Dienstleister im Gesundheitsbereich bei der Erbringung medizinischer oder therapeutischer Leistungen.
  • Betretungsverbote: Auch bei Stufe gelb dürfen Museen, Galerien, Gedenkstätten sowie Wettannahmestellen privater Anbieter geöffnet bleiben. Allerdings dürfen diese Einrichtungen nur mit negativem Corona-Test betreten werden.

  • Testpflicht an Schulen: Acht Tage nach erstmaligem Inkrafttreten von Stufe gelb, frühestens aber ab 19. April, müssen alle mit Ausnahme von Grundschülern und Förderschülern beim Betreten eines Schulgeländes bis zu zweimal wöchentlich einen Corona-Test machen. In zwingenden Fällen dürfen davon Ausnahmen gemacht werden, beispielsweise durch ärztliches Attest.
  • Abmeldung vom Präsenzunterricht: Beim Erreichen von Stufe gelb können sich Schüler von der Teilnahme am Präsenzunterricht schriftlich abmelden. Die Schulpflicht können diese Schüler durch Teilnahme am Programm „Lernen von zu Hause“ erfüllen. Für Leistungsnachweise wie Klassenarbeiten gilt das aber nicht. Hier müssen die Schüler vor Ort erscheinen und dann auch einen Corona-Test machen.

  • Fahrschulen: Der Betrieb von Fahrschulen sowie die Teilnahme am theoretischen und praktischen Fahrschulunterricht ist auch bei Stufe gelb weiter erlaubt. Allerdings wird dann ein negativer Corona-Test benötigt.
  • Jagd- und Fischereiausbildung: Auch hier kann der Betrieb bei Stufe gelb weitergehen, wenn es ein dringendes öffentliches Interesse gibt. Wieder wird ein negativer Corona-Test benötigt.