Saarlouis: Das hat nicht lange gedauert! Beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis ist am gestrigen Dienstag der Eilantrag eines Bürgers auf Außervollzugsetzung der seit diesem Tag geltenden neuen Corona-Verordnung mit dem sogenannten Saarland-Modell eingegangen (Aktenzeichen 2 B 95/21). Der Antragsteller wehrt vor allem gegen die Vorschriften, dass er nur mit negativem Corona-Test beispielsweise Gastronomiebetriebe aufsuchen oder an kulturellen Veranstaltungen teilnehmen darf. Dabei beruft sich der Saarländer auf seine Grundrechte und den Schutz seiner empfindlichen Gesundheitsdaten.
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