Saarbrücken: Die Bundespolizeidirektion hat eine sogenannte Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Saarbrücken erlassen. Im Zeitraum vom 1. September 15.30 Uhr bis zum 2. September 6 Uhr ist es verboten, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-‚ Stoß- und Stichwaffen, Messer aller Art sowie pyrotechnische Gegenstände im Hauptbahnhof bei sich zu haben. Verboten sind in dieser Zeit auch Reizstoffsprühgeräte, also Pfefferspray oder CS-Gas, die viele City-Besucher dabei haben, um sich im Falle eines Angriffs selbst zu verteidigen. Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst neben dem Gebäudekomplex des Hauptbahnhofs auch den Bahnhofsvorplatz, der als Gebiet der Eisenbahnanlagen des Bundes besonders gekennzeichnet ist.
Von dem Mitführverbot ausgenommen sind Polizeikräfte und Mitarbeiter von Zoll, Bundeswehr, Ordnungsamt, Sicherheitsdiensten sowie Begleiter von Geld- und Werttransporten. Außerdem dürfen auch Feuerwehr und Rettungsdienste sowie das Zugbegleitpersonal den Bahnhof mit Waffen betreten. Für die Gastronomie gibt es eine Ausnahme, was Messer angeht. Und auch Bahnreisende, die Waffen zur Jagdausübung bei sich haben, dürfen diese in geschlossenen Behältnissen transportieren.
Die Bundespolizei wird die Einhaltung der Ordnungsverfügung überwachen. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einem Zwangsgeld von 250 Euro rechnen. Was ist der Grund für die Aktion? Ein Bundespolizeisprecher: „Alleine im Saarland hatte es die Bundespolizei in diesem Jahr mit 81 Vorfällen zu tun, bei denen Waffen im Spiel waren. Um die Bevölkerung für das Thema zu sensibilisieren, versuchen wir es mit diesem Verbot.
An anderen Orten haben wir damit schon sehr gute Erfahrungen gemacht. Natürlich wird es auch einen gewissen Ermessensspielraum geben. Ein Reisender, der zum Beispiel mit einem Tierabwehrspray im Gepäck mit dem ICE aus Paris nach Saarbrücken kommt und nichts von dem Verbot weiß, wird nichts zu befürchten haben.“