Angeklagter schläft vor Verhandlung besoffen ein: Raubüberfall-Prozess abgebrochen

Saarbrücken: Prozessbeginn am heutigen Dienstagmorgen um neun Uhr am Landgericht Saarbrücken. Zwei jungen Männern werden verschiedene Dinge vorgeworfen, am gravierendsten: ein Raubüberfall. Der Fall beschäftigt drei Berufsrichter, zwei Schöffen, den Staatsanwalt, eine Gutachterin, einen Dolmetscher, mehrere Justizvollzugsbeamte und zwei Verteidiger. Außerdem sind mehrere Zeugen für den ersten Verhandlungstag geladen. Die beiden Angeklagten sind auf freiem Fuß. Der eine kommt pünktlich, ausgeschlafen und nüchtern mit seinem Verteidiger Frank Schubert zur Verhandlung. Der Angeklagte Khalid I. hingegen fällt schon an der Einlasskontrolle zum Gerichtsgebäude auf: Er hat ein Küchenmesser und mehrere Spritzen dabei, schwankt, pöbelt rum und drängelt sich vor. Im Gerichtssaal lallt er offensichtlich im Alkohol-Rausch vor Verhandlungsbeginn: „Das Verfahren wird eh eingestellt.“

Dann setzt er sich auf seinen Stuhl, verdreht mehrfach die Augen und schläft schließlich schnarchend ein. Der vorsitzende Richter berät sich mit dem Verteidiger des Mannes, Joachim Brunke, dem Staatsanwalt und der psychologischen Gutachterin. Alle sind sich einig: In diesem Zustand kann der Angeklagte nicht am Prozess teilnehmen. Der Richter will vom Angeklagten wissen: „Haben Sie gut geschlafen?“

Er erklärt dem Mann mehrfach, dass ihn alle im Saal für unfähig halten, in seinem Zustand dem Geschehen zu folgen. Der Angeklagte erklärt: „Ich war bis Freitag auf dem Sonnenberg zur Entgiftung. Seitdem habe ich durchgefeiert, war in der Disko und so. Habe aber kein Kokain genommen, nur Alkohol getrunken. Gestern habe ich sogar mal geschlafen. Kaum zu glauben, aber wahr.“

Es bleibt dabei: Die Verhandlung kann nicht fortgeführt werden. Der Richter rechnet dem Angeklagten positiv an, dass er überhaupt erschienen und auch willens ist, sich dem Prozess zu stellen. Dann wird der Beschuldigte ermahnt: „Zum nächten Termin erscheinen Sie ausgeschlafen und nüchtern.“ Khalid I. ist einverstanden: „Ei jo!“ Sitzungsende, alle Zeugen müssen noch einmal erscheinen. Neuer Termin: Donnerstag, 12. September, neun Uhr.