Angriff auf wehrloses Opfer in Nalbach: Polizei hat den Haupttäter ermittelt

Nalbach: Nach dem feigen Angriff auf einen arglosen Mann in einem Kreisverkehr in Nalbach teilt die Polizeiinspektion Saarlouis am heutigen Dienstag mit, dass die Täter nun feststehen. In der Nacht zum Dienstg vergangener Woche kommt es zu der hinterhältigen Tat: Das Opfer ist ein 55 Jahre alter Mann, der im Ort bekannt ist wie ein bunter Hund und von allen nur „Katze“ genannt wird. Er hält sich öfter an dem Kreisel auf, an dem er in der Tatnacht angegriffen worden ist. Oftmals tanzt er dort oder spielt Luftgitarre. Die Menschen mögen ihn, viele winken ihm zu oder grüßen.

Die drei Täter hingegen halten nachts gegen 1.30 Uhr an, um den 55-Jährigen zu überfallen. Einer filmt die Tat mit seinem Handy, ein weiterer fährt den Fluchtwagen, der dritte springt dem Opfer mit voller Wucht in den Rücken, sodass „Katze“ sofort zu Boden geht. Nach dem Angriff lassen die drei den Verletzten zurück und flüchten, wie sie vermuten, unerkannt. Aber die Tat wird von einem Anwohner mit dem Handy gefilmt:

Das Kennzeichen des Wagens ist im Video erkennbar und der Clip geht schnell viral. so gibt es bald schon Hinweise, dass das Auto in Verbindung mit einem Dönerladen im benachbarten Schmelz steht. Seit der Tat kommt es zu Anfeindungen gegenüber dem Betreiber des Ladenlokals, wie die Polizei berichtet. Nicht zuletzt deshalb, weil zwei der Täter auf dem Handyvideo in einem T-Shirt zu sehen sind, das aussieht wie die Dienstkleidung des Dönerladens und weil das Fluchtfahrzeug zum Ausliefern des Essens verwendet wird.

Der Betreiber der Döner-Kette hat nach dem Vorfall berichtet, der Wagen sei „entwendet“ worden und der Leiter der Schmelzer Filiale wäre gerade im Urlaub. Wie die Polizei jetzt erklärt, ist der Haupttäter aber dank der Unterstützung aus dem Ladenlokal identifiziert worden. Demnach hat der Kriminaldienst der Polizeiinspektion Saarlouis nun einen 22-Jährigen aus Schmelz überführt.

Gegen ihn wird jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Angriff auf das Opfer als hinterlistiger Überfall geplant worden ist oder die Tat gemeinschaftlich begangen wird. Die Ermittlungen laufen.