Saarbrücken: Anklage gegen einen 62-jährigen deutschen Arzt aus Saarbrücken. Der Verdacht: Vorsätzliche gefährliche Körperverletzung durch eine lebensgefährdende Behandlung und fahrlässige Tötung. Folgendes wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann vor: Am Abend des 8. Juli im letzten Jahr sind der Mann und seine Ehefrau allein in der gemeinsamen Wohnung am Staden, die Frau steht unter dem Einfluss von Alkohol und Medikamenten. Im Laufe des Abends stürzt sie, möglicherweise alkoholbedingt, in der Wohnung und trägt dabei erhebliche Verletzungen im Gesicht davon. Irgendwann am gleichen Abend kommt es zum Streit und einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem Ehepaar.
Der Mann kniet sich dabei auf seine auf dem Rücken liegende Frau oder drückt sie gegen eine Wand, genau wissen es die Ermittler nicht. Jedenfalls greift der 62-Jährige nun mit beiden Händen von vorne um den Hals der Ehefrau und drückt mit Kraft zu. Dabei erleidet die Frau unter anderem eine Kehlkopffraktur, überlebt den Angriff aber und legt sich selbst ins Doppelbett im Schlafzimmer. Als der Arzt sich später ebenfalls ins Bett legt, stellt er zwar fest, dass die Ehefrau einen komatösen Eindruck macht.
Aber obwohl er weiß, dass sie unter alkoholischer Beeinflussung steht und obwohl er weiß, dass sie sich beim Sturz verletzt hat und obwohl er sie zuvor gewürgt hat, versorgt er die Frau nicht und holt auch nicht rechtzeitig Hilfe. Der Arzt legt sich einfach neben sie zum Schlafen, während die Frau stirbt. Soweit die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Die Polizei stürmt später das Haus des Arztes, nimmt den Mann fest.
Er kommt wegen des dringenden Tatverdacht eines Tötungsdelikts in Untersuchungshaft. Nach rund zwei Monaten wird er entlassen, weil nicht mehr zweifelsfrei feststeht, ob das Würgen oder der Sturz den Tod der Frau verursacht hat. Der Angeschuldigte hat sich nicht zur Sache eingelassen, einen Prozesstermin gibt es noch nicht.