Überherrn/Saarwellingen: Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken erhebt Anklage gegen einen 22-jährigen Saarwellinger wegen fahrlässiger Tötung einer 14-Jährigen, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen. Der Vorwurf der Behörde: Letztes Jahr am 7. August ist der 22-Jährige gegen 22.50 Uhr aus Saarwellingen kommend mit seinem Opel Zafira unterwegs. Ziel soll gewesen sein, die kurvenreiche Strecke zwischen Bisten und Berus mit extremer Geschwindigkeit zu befahren, um es einem Rennfahrer gleich zu tun. Der Opel Zafira ist dabei durch eine Vielzahl technischer Veränderungen zu einem Rennwagen mit einer Leistung von über 250 PS umgebaut, die Vorderreifen sind stark abgefahren. Aufgrund der vorgenommenen Veränderungen ist die Betriebserlaubnis des Wagens erloschen. Dicht hinter dem Zafira soll ein junger Mann mit seinem ebenfalls zum Rennfahrzeug umgebauten Mitsubishi Lancer gefahren sein, dahinter ein dritter Mann mit einem ebenfalls zum Rennwagen umgebauten weißen Mitsubishi Lancer EV 62. Kurz nach dem Ende eines Tempo-30-Limits soll der Opel auf eine sehr enge, nicht einsehbare Rechtskurve mit mindestens 85 Stundenkilometern zugefahren sein – auf der Gegenfahrbahn. Experten schätzen, dass ein sicheres Durchfahren dieser Kurve nur mit einer Geschwindigkeit von weniger als 50 Stundenkilometern möglich ist. Vor der Kurve soll der Saarwellinger gebremst haben, wobei das ABS aus unklarer Ursache nicht aktiviert war. Nach einem Bremsweg von über 50 Metern kommt der Wagen von der Fahrbahn ab und kracht frontal in ein Kind (14) und einen Jugendliche (16), die auf dem Gehweg unterwegs sind. Ein weiterer Jugendlicher, der die beiden begleitet, kann noch zur Seite springen. Soweit der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Die 14-Jährige kniet gerade auf dem Gehweg und sucht etwas in ihrer Tasche, als sie am Kopf erfasst wird – sie ist sofort tot. Der 16-Jährige wird durch die Kollision meterweit weg geschleudert und erleidet Oberschenkel-, Lendenwirbel- und mehrerer Mittelhandknochenbrüche. Der unverletzte Jugendliche, der das alles mit ansehen muss, erleidet einen Schock und muss später psychiatrisch behandelt werden. Der mutmaßliche Täter schweigt zu den Vorwürfen. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet nicht auf Mord, weil das Fahrmanöver nach Angaben der Behörde nicht vergleichbar ist mit der Veranstaltung eines Straßenrennens in der Innenstadt einer auch zur Nachtzeit stark belebten Großstadt. Außerdem kann nicht nachgewiesen werden, dass tatsächlich ein Rennen stattfand. Der Prozess findet am Amtsgericht Saarlouis statt.