Anklageschrift im Polizistenmord: So grausam starben die beiden Einsatzkräfte

Kusel: Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat wegen Mordes an den Polizisten Yasmin Bux und Alexander Klos Anlage gegen den Saarländer Andreas S. erhoben. Der 38-Jährige allein soll die Schüsse auf die beiden aus dem Saarland stammenden Einsatzkräfte abgefeuert haben. In ihrer Anklageschrift nennt die Behörde die grausamen Details aus der Todesnacht. So hat sich das Geschehen aus Sicht der Staatsanwaltschaft zugetragen:

Andreas S. ist in der Tatnacht mit seinem Kumpel Florian V. zum Wildern in einem Waldstück bei Kusel unterwegs. Als die Beamten auf die beiden Wilderer treffen und sie kontrollieren, gibt Andreas S. völlig überraschend den ersten Schuss ab. Er trifft Yasmin Bux aus kurzer Entfernung mit einer Schrotflinte in den Kopf. Die Frau fällt schwer verletzt und bewusstlos zu Boden, sodass der 38-Jährige davon ausgeht, dass sie tot ist. Danach macht Andreas S. Jagd auf den Kollegen der Polizistin. Mit der Schrotflinte trifft er den Mann aus größerer Entfernung am Gesäß. Der Polizeibeamte schießt zur Verteidigung mit seiner Dienstpistole zurück, trifft aber nicht.

Jetzt wechselt Andreas S. die Waffe, schießt dreimal mit einem Jagdgewehr auf den Polizeibeamten. Jedes Mal wird das Opfer dabei schwer verletzt. Der letzte Schuss trifft den wehrlosen Beamten in den Kopf, der Mann stirbt. Als Andreas S. die Beamtin, die er für tot hält, nach belastendem Material wie seinem Führerschein durchsucht, bemerkt er, dass die Frau noch lebt. Er holt noch einmal die Schrotflinte hervor und feuert der sterbenden Frau wieder in den Kopf. Soweit die bislang unbewiesenen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, die die Behörde Andreas S. im Laufe des Verfahrens nachweisen will.

Vorgeworfen werden dem 38-Jährigen versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, zweifacher Morde, Widerstand und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Florian V. wirft die Anklage zum einen gemeinschaftliche, gewerbsmäßige Jagdwilderei vor.

Zum anderen ist bei dem 33-Jährigen versuchte Strafvereitelung angeklagt, weil er geholfen haben soll, Spuren der Morde zu beseitigen. Nach einer vorläufigen psychologischen Bewertung gibt es bei den beiden Männern keine Anhaltspunkte für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit.