Auf Spielplatz mit Flaschen geworfen: Polizei holt besoffenen Randalierer vom Klettergerüst

Hermeskeil: Aufregung im benachbarten Rheinland-Pfalz an der Grenze zum Saarland am gestrigen Montag. In der 8.000-Einwohner-Stadt Hermeskeil wählen am späten Nachmittag mehrere Passanten den Notruf. Die Augenzeugen teilen der Polizei mit, dass eine Person im Park randaliert und mit Flaschen wirft. Der Mann ist ganz offensichtlich stark alkoholisiert und nimmt auch weiterhin alkoholische Getränke zu sich. Die Beamten der Polizeiinspektion Hermeskeil eilen zur angegebenen Örtlichkeit.

Als die ersten Einsatzkräfte dort eintreffen, liegt der Mann auf einem Klettergerüst, das über ein Plateau verfügt, in Höhe von etwa fünf Metern. Er weigert sich, von dort oben herunterzukommen, obwohl es in seinem Zustand für ihn gefährlich werden könnte. Der Spielbereich, indem sich zu diesem Zeitpunkt noch spielende Kinder aufhalten, wird zunächst von der Polizei komplett geräumt, um eine Gefahr durch Flaschenwurf oder ähnliches für unbeteiligte Dritte auszuschließen.

Der Mann reagiert auf Ansprache der Beamten nicht und zeigt auch keine Regung. Hinaufzuklettern ist für die Polizisten zu gefährlich, weil der Mann sie vom Gerüst stoßen könnte. Die einzige Möglichkeit, mit der Person in direkten Kontakt zu treten, ist letztlich das Hinzuziehen der Freiwilligen Feuerwehr. Die rückt kurze Zeit später mit einem Drehleiterwagen an. Die Polizeibeamten steigen in den Korb des Feuerwehrautos und werden zu dem reglosen Mann hinaufgefahren.

Dort gelingt es den Einsatzkräften, den Herrn zum Einsteigen in den Korb zu bewegen. Ohne weitere Vorkommnisse kann der Man schließlich mit dem Drehleiterwagen zu Boden gebracht werden. Die Polizei begleitet ihn sicherheitshalber dabei. Durch den beherzten Einsatz kann eine weitere Eskalation verhindert werden. Nach insgesamt eine Stunde kann der Einsatz beendet werden. Ob der Störenfried in die Ausnüchterungszelle oder eine medizinische Einrichtung verbracht worden ist oder ob man ihn nach Ende der Maßnahmen in die Freiheit entlassen hat, ist nicht bekannt.