Bayern und Hessen schaffen Testpflicht für Geimpfte ab: Saarland wartet lieber

Saarbrücken: Mit zunehmender Zahl derer, die bereits zwei Mal gegen das Corona-Virus geimpft sind, werden auch die Rufe lauter, diesen Menschen ihre Rechte zurückzugeben. Beim Impfgipfel am gestrigen Montag zwischen Bund und Ländern wurde zwar viel darüber geredet, beschlossen worden ist allerdings nichts. Erst Ende Mai sollen nach dem Willen der Bundesregierung vollständig Geimpfte ihre Grundrechte zurückerhalten. Dabei betont sogar das Robert-Koch-Institut, dass von diesen Menschen kaum noch eine Gefahr ausgeht. Das Schneckentempo des Bundes geht nun vielen Ländern zu langsam:

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat am heutigen Dienstag bekannt gegeben, dass in Bayern zukünftig vollständig geimpfte Menschen von den Testpflichten etwa beim Friseur, bei nicht lebensnotwendigen Geschäften oder bei der Rückkehr aus dem Ausland ausgenommen werden. Auch die Quarantäne nach einem Auslandsaufenthalt entfällt dann in den meisten Fällen für Menschen mit beiden Impfungen. Am Nachmittag hat Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) nachgezogen: Auch dort fallen jetzt die Testpflicht und Quarantänevorgaben für Geimpfte weg.

In unserem Nachbarland Rheinland-Pfalz ist das schon seit mehr als zwei Wochen so: Seit dem 12. April müssen dort vollständig Geimpfte ab zwei Wochen nach ihrem letzten Impftermin nicht mehr zum Test. Und das Saarland? Belässt es bei warmen Worten! Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) ist zwar für Lockerungen, will sich dabei aber auf die Vorgaben von oben verlassen: „Die weitgehenden Grundrechtseinschränkungen dürfen kein Dauerzustand werden. Mit den fortschreitenden Impfungen und den mittlerweile flächendeckend zur Verfügung stehenden Schnelltests haben wir heute ganz andere Möglichkeiten, dem Virus die Stirn zu bieten. Es ist gut, dass jetzt Pläne auf dem Tisch liegen, wie diese Instrumente auch genutzt werden können.“

Umgesetzt werden diese Pläne im Saarland aber erstmal nicht. Möglicherweise muss der saarländische Verfassungsgerichtshof der Regierung mal wieder den Weg weisen: Dort liegt derzeit die Beschwerde eines vollständig geimpften Saarländers vor, der seine Grundrechte zurückverlangt. Bisher sind etwas mehr als 80.000 Menschen im Saarland zweifach geimpft.