Saarwellingen: In der Nacht auf den gestrigen Samstag werden Beamte der Polizeiinspektion Lebach auf einen roten Kleinwagen in der Vorstadtstraße in Saarwellingen aufmerksam. Der Fahrer des auffälligen Wagens entdeckt seinerseits die Polizisten und gibt sofort Gas. Sein Vorhaben, sich durch Flucht vor einer Kontrolle zu drücken, ist allerdings nicht von Erfolg gekrönt: Schon eine Straße weiter, in der Bahnhofstraße, kann der Kleinwagen von den Einsatzkräften gestoppt werden.
Die Beamten unterziehen den Mann am Steuer einer Kontrolle. Es handelt sich um einen 18 Jahre alten Fahranfänger. Bei ihm stellen die Polizisten gleich Anzeichen für den Konsum von Drogen fest. Der junge Mann ist mit einem freiwilligen Drogenvortest an Ort und Stelle einverstanden. Der bestätigt den Verdacht der Beamten. Sorgen um seinen „Lappen“ braucht sich der 18-Jährige dennoch nicht zu machen: Wie die weiteren Ermittlungen der Polizei ergeben, hat der junge Fahrer gar keinen gültigen Führerschein. Doch es bleibt nicht bei diesem einen Verstoß:
Denn im Verlauf der Kontrolle werden die Beamten auf einen Fahrradfahrer aufmerksam. Er ist in deutlich erkennbaren Schlangenlinien in der Bahnhofstraße unterwegs. Als der Mann, dessen Alter die Polizei nicht nennt, die Kontrollstelle passierte, sprechen die Polizisten ihn an. Dabei kann deutlich wahrnehmbarer Alkoholgeruch festgestellt werden. Er wird aufgefordert, zu „blasen“, wobei der Test einen Atemalkoholwert von mehr als zwei Promille anzeigt.
Beiden Personen wird später auf der Polizeiwache eine Blutprobe entnommen. Falls der betrunkene Radfahrer einen Führerschein für Kraftfahrzeuge hat, könnte er den nun übrigens loswerden: Führerscheininhaber, die auf dem Fahrrad mit mehr als 1,6 Promille erwischt werden, müssen zur sogenannten Medizinisch-psychologischen Untersuchung, kurz MPU und im Volksmund auch Idiotentest, antreten. Wer dort nicht besteht, ist seinen Lappen los.