Besoffener fährt Polizist an und liefert sich Verfolgungsjagd

Homburg: Gestern Abend gegen 19.10 Uhr geht bei der Polizei Homburg ein Hinweis ein, dass ein vermutlich alkoholisierter Fahrer mit einem Auto ohne Kennzeichen in Erbach unterwegs ist. Polizeibeamte entdecken das beschriebene Auto tatsächlich kurze Zeit später auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes in Erbach. Zur Fahrzeugkontrolle stellen die Beamten ihren Streifenwagen mit eingeschaltetem Blaulicht vor dem Wagen ohne Nummernschilder ab. Der Fahrer, der gerade zurück zu dem Auto kommt, steigt ein und startet direkt den Motor. Um zu verhindern, dass der Mann rückwärts aus der Parklücke fährt, treten die Beamten zu Fuß an den Wagen heran. Als der Fahrer trotzdem losfährt, geben die Beamten ihm deutliche Handzeichen, anzuhalten. Der Mann fährt weiter und ein Polizist muss zur Seite springen, um nicht überfahren zu werden. Dennoch wird der Beamte am Arm erfasst und dabei leicht verletzt. Die Polizei nimmt direkt die Verfolgung mit dem Streifenwagen auf. Trotz eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn flüchtet der Fahrer in Richtung Berliner Wohnpark. An einer Engstelle wird ihm durch ein zweites Polizeikommando der Weg versperrt. Trotzdem versucht der Fahrer, auf den Gehweg auszuweichen und kollidiert dabei mit dem Pfosten einer Bushaltestelle. Dort stehen zwei Menschen und warten auf den Bus, glücklicherweise wird das Auto durch den Pfosten so abgelenkt, dass die beiden nicht erfasst werden. Nach dem Aufprall ist der Wagen fahrunfähig, der 43-jährige Fahrer aus Homburg kann anschließend widerstandslos festgenommen werden. Grund der Flucht ist laut Polizei vermutlich, dass der Pkw nicht zugelassen ist, der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und zudem alkoholisiert ist. Es wird eine Blutentnahme veranlasst, dann wird der Mann nach Hause entlassen. Jetzt erwarten den 43-Jährigen Ermittlungsverfahren unter anderem wegen gefährlichen Eingriffe in den Straßenverkehr. Bei dem verletzten Beamten werden im Krankenhaus mehrere Prellungen festgestellt, er kann aber am selben Tag seinen Dienst fortsetzen.