Böller und Raketen aus Frankreich? Abbrennen von Feuerwerk? Was dieses Jahr bei uns erlaubt ist

Saarbrücken / Forbach: In Frankreich ticken die Uhren derzeit ein wenig anders als bei uns. Während bei uns nur lebensnotwendige Geschäfte öffnen dürfen, haben jenseits der Grenze auch Ikea, Decathlon und alle anderen Einzelhändler auf. Bei uns sind medizinisch nicht notwendige körpernahe Dienstleistungen verboten, in Frankreich kann man ganz normal zum Friseur gehen.

Und während in Deutschland in diesem Jahr ein Verkaufsverbot für Feuerwerk herrscht, gibt’s im Cora in Forbach und anderswo ganz normal Böller und Raketen zu kaufen. Aber dürfen das auch Saarländer? Die kurze Antwort lautet: ja. Die Verordnung des Bundesinnenministers verbietet nur das Überlassen von Feuerwerk. Damit sind der Verkauf und der Versand in Deutschland zum kommenden Jahreswechsel tabu.

Strenggenommen darf man auch Feuerwerk, dass man zu Hause hat, nicht an Dritte wie den Nachbarn abgeben. Aber: Sich selbst Feuerwerk zu besorgen, das ist erlaubt. Um in Deutschland Feuerwerk zu verkaufen, müssen die Pyro-Artikel vom Bundesamt für Materialforschung, lustigerweise kurz „BAM“, zugelassen sein. Aber: Wer sich Feuerwerk im Ausland kauft, muss nur darauf achten, dass seine Knaller und Raketen das CE-Zeichen tragen, die sind genauso sicher wie deutsche.

Man darf sie auch mit nach Deutschland bringen und abfeuern. Wichtig: Erlaubt ist bei uns für Otto Normalverbraucher nur Feuerwerk der Kategorien F1 oder F2. Wie in Deutschland dürfen auch in Frankreich bestimmte Pyro-Artikel nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden. Was das Abfeuern betrifft, gelten in diesem Jahr auch Einschränkungen. Komplett verboten ist es aber nicht. Laut Corona-Verordnung dürfen Städte und Gemeinden an bestimmten Plätzen Feuerwerk verbieten, um Menschenansammlungen zu verhindern. In Saarbrücken ist das unter anderem an der Alten Brücke der Fall. Ansonsten darf aber geböllert werden und zwar an Silvester und an Neujahr ganztägig.