Bundeseinheitliche Corona-Regeln: Maskenverweigerer im Saarland müssen Bußgeld zahlen

Saarbrücken: Die Chefs von Bund und Ländern haben am heutigen Donnerstag per Videokonferenz über ein einheitlicheres Vorgehen bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie beraten. Dabei sind einige Neuerungen herausgekommen, deren Umsetzung aber weitgehend Sache der Länder sein wird. Schon haben einzelne Bundesländer angekündigt, nicht alle heute beschlossenen Regeln umsetzen zu wollen. So soll es in Zukunft bundesweit ein Bußgeld von mindestens 50 Euro für Maskenverweigerer geben.

Sachsen-Anhalt will das allerdings nicht umsetzen. Das Saarland schon. Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) nach der Sitzung mit seinen Kollegen: „Wir wissen, dass sich das Pandemiegeschehen bundesweit in den letzten Wochen wieder dynamisiert hat. Nachdem wir im Juni teilweise bundesweit bei unter 300 Neuinfektionen pro Tag lagen, verzeichnen wir mittlerweile wieder tägliche Fallzahlen von weit über tausend im Bundesgebiet. Deshalb war es wichtig, unsere Maßnahmen bundesweit etwas stärker zu koordinieren und zu vereinheitlichen.

Dies ist uns am heutigen Tage auch gelungen. Alle waren sich einig: Wir müssen alles tun, um einen weiteren Lockdown zu vermeiden, denn dies hätte dramatische Folgen für unsere Schülerinnen und Schüler, für unsere Wirtschaft und unser gesellschaftliches Leben. Deshalb gibt es auch kein Verständnis für allzu sorgloses und unvernünftiges Verhalten. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Geldbußen in Höhe von 50 Euro rechnen. Soweit vermeidbar, sollten Reisen in Risikogebiete unterbleiben. Dies gilt insbesondere für private Reisen.

Schließlich darf die Allgemeinheit nicht für die Folgekosten wie Lohnausfall durch Quarantäne unvernünftiger Urlaubsreisen haftbar gemacht werden. Das haben wir mit den heutigen Beschlüssen nochmals deutlich gemacht. Denn die Entwicklung der Corona-Pandemie in unserem Land zeigt: Wir sind noch nicht so weit, wieder zum normalen Leben zurückzukehren. Es gilt weiterhin achtsam und vorsichtig zu sein.“