Berlin/Saarbrücken: Bund und Länder haben am heutigen Donnerstag bundesweite Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Vieles davon gilt im Saarland bereits heute schon nach einem Beschluss des Saar-Ministerrats, aber es gibt auch neue Einschränkungen.
Um die Bevölkerung schneller impfen zu können, dürfen Ärzte nun Impfungen an Apotheker, Zahnärzte und Pflegefachkräfte delegieren.
Zudem wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Mitarbeiter etwa von Altenpflegeeinrichtungen und Kliniken auf den Weg gebracht.
Unabhängig von der Inzidenz sind Einrichtungen der Kultur und Freizeit, wie die Gastronomie, Theater und Kinos, nur noch mit der 2G-Regel zu betreten. Bundesländer können stattdessen auch 2G-Plus festschreiben, im Saarland ist das bereits der Fall.
Weiterhin wird bundesweit die 2G-Regel in allen nicht lebensnotwendigen Geschäften des Einzelhandels eingeführt. Betreiber müssen vor dem Zutritt den Impf- oder Genesenennachweis kontrollieren.
Für Ungeimpfte wird es bundesweit Kontaktbeschränkungen sowohl im öffentlichen Raum als auch privat geben. Sie dürfen sich nur noch mit dem eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Im Saarland gilt eine strengere Regel: Hier darf nur eine haushaltsfremde Person hinzukommen. Eheleute und Lebenspartner gelten immer als ein Haushalt, auch wenn sie nicht zusammen wohnen. Kinder bis 14 Jahren werden von den Beschränkungen ausgenommen.
In Schulen gilt nun bundesweit für alle Klassenstufen die Maskenpflicht.
Veranstaltungen, auch aus dem Bereich Sport und Kultur, werden in der Teilnehmerzahl begrenzt: Es darf immer nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität einer Halle, eines Stadions oder einer ähnlichen Einrichtung genutzt werden. In Hallen gilt eine Maximalbelegung mit 5.000 Besuchern, im Freien eine Maximalzahl von 15.000 Teilnehmern. Bei Fußballspielen gilt Maskenpflicht und die 2G-Regel, Bundesländer können auch 2G-Plus verlangen.
Bundesweit werden Clubs und Diskotheken ab einer Inzidenz von mehr als 350 geschlossen. Im Saarland gilt die Schließung derzeit unabhängig von der Inzidenz.
Private Feiern werden ab einer Inzidenz von 350 auf 50 Teilnehmer und 2G-Regel begrenzt, im Außenbereich auf 200 Teilnehmer, ebenfalls mit 2G-Regel.
An Silvester und Neujahr gibt es bundesweit ein An- und Versammlungsverbot, zudem wird der Verkauf von Feuerwerk verboten.