Corona-Krise: Schwimmbäder, Discos, Bordelle und Altenheimbesuche ab sofort verboten

Saarbrücken: Das saarländische Gesundheitsministerium hat am heutigen Samstag im Kampf gegen die rasante Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus die sofortige  Schließung zahlreicher Einrichtungen angeordnet. Betroffen sind Schwimmbäder, Indoor-Spielanlagen, Discos, Bars, Clubs und das Prostitutionsgewerbe. Kinos und Altenheime können nur noch beschränkt und unter Hygieneauflagen besucht werden. „Es muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung und damit das Ansteigen der bestätigten Fälle zu verhindern“, sagt der Leiter des Krisenstabs, Stephan Kolling. Nach einer Sondersitzung des Kabinetts hat er eine Allgemeinverfügung unterzeichnet, in der die Schließungen angeordnet werden.  Zunächst bis zum 24. April gilt die Schließung unter anderem von Schwimmbädern, Indoor-Spielhallen für Kinder, Discos, Clubs, Bars, Saunas und Bordellen.

Damit soll in diesen gefährdeten Bereichen, in denen auf begrenzten Raum viele Menschen zusammentreffen und sich Körperkontakt nicht vermeiden lässt, eine schnelle Übertragung des Virus verhindert werden. Neu geregelt worden ist auch der Besuch von Behinderten- und Senioreneinrichtungen. Besuche von Einrichtungen nach dem saarländischen Wohn-Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetz sind jetzt grundsätzlich verboten.

Träger können aber unter engen Maßgaben Ausnahmen für Angehörige machen. „Uns ist bewusst, dass dies ein harter Einschnitt ist, aber Sicherheit und Gesundheitsschutz besonders von hoch gefährdeten Menschen in Heimen und Einrichtungen oder Tagesförderstätten gehen vor“, so Kolling. Auch Kinos dürfen nur noch eine beschränkte Anzahl an Besuchern zulassen.

Warteschlangen an der Kasse müssen vermieden werden, in Kinosälen muss ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden. Auf eine Schließung von Fitnessstudios, Zoos oder Gastronomie und Shishabars wird derzeit noch verzichtet. „Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass auch hier Maßnahmen notwendig sind. In regelmäßigen Abständen in Abhängigkeit von der Gefährdungslage wird fortlaufend eine erneute Risikoeinschätzung vorgenommen.“