Corona-Lockdown: Diese Verschärfungen für das Saarland hat Tobias Hans eben angekündigt

Saarbrücken: „Das ist keine Panikmache an dieser Stelle, sondern wir sind da wirklich sehr besorgt.“ Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) hat am heutigen Dienstagabend die Ergebnisse der Konferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den deutschen Ministerpräsidenten vorgestellt. Dabei hat er geschildert, warum nach dem mehrstündigen Verhandlungsmarathon weitere Verschärfungen beschlossen worden sind, obwohl die Corona-Zahlen derzeit auf dem Weg nach unten sind: „Die Lage in Großbritannien und Irland muss uns ein warnendes Beispiel sein – durch die Mutationen wird nicht nur unser Spielraum für Lockerungen kleiner, sondern der Handlungsbedarf, die Infektionszahlen zu senken, wird vielmehr noch größer.“ Folgende Maßnahmen kündigt Hans für das Saarland an:

  • Die bislang geltenden Bestimmungen zeigen Wirkung und werden daher verlängert bis zum 14. Februar. Lockerungen kommen derzeit nicht infrage.
  • Auch die Regelung für Privattreffen „Ein Haushalt plus eine weitere Person“ gilt weiter. Zusätzlich wird nun aber an alle Bürger appelliert, sich nicht abwechselnd mit verschiedenen Personen zu treffen, sondern sich auf eine ganz bestimmte Person zu beschränken.

  • In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften wird das Tragen von Masken des Typs FFP2, FFP3, N95 und KN95 oder das Tragen von medizinischen Masken, sogenannten OP-Masken, Pflicht. Stoffmasken sollen dort nicht mehr verwendet werden. Im Gegensatz zum Frühjahr sind die vorgeschriebenen Masken jetzt auch für alle verfügbar, es gibt keine Engpässe mehr.
  • Im Bereich der Arbeitswelt sollen weniger Menschen zusammenkommen. Deshalb erlässt das Bundesarbeitsministerium eine Verordnung, wonach Arbeitnehmern das Arbeiten im Homeoffice ermöglicht werden muss, wo dies möglich ist. Aber: Kein Arbeitnehmer wird gezwungen, ins Homeoffice zu gehen. Die steuerliche Absetzung von Gerätschaften wie Computern und Software, die für das Arbeiten im Homeoffice notwendig sind, wird erleichtert.

  • Wo nicht im Homeoffice gearbeitet werden kann, muss der Arbeitgeber beim Unterschreiten von Abständen Masken verpflichtend zur Verfügung stellen.
  • An den Schulen im Saarland wird nicht wie geplant ab 1. Februar in den Präsenzunterricht gewechselt. Grund: Die Mutation B117 ist gerade für Kinder gefährlicher als das ursprüngliche Virus. Die Kita-Beiträge und die Kosten für die Freiwillige Ganztagsschule werden weiterhin erlassen.

  • In Alten- und Pflegeheimen gibt es beim Kontakt mit den Bewohnern eine FFP2-Maskenpflicht. Bei Schnelltests in Pflegeheimen hilft die Bundeswehr aus, später sollen auch freiwillige Helfer zugelassen werden.
  • Gottesdienste werden nur gestattet, wenn die Einhaltung des Mindestabstands gewährleistet ist und jeder eine Maske trägt. Es darf nicht gesungen werden und bei mehr als zehn Teilnehmern muss der Gottesdienst zwei Tage zuvor beim Ordnungsamt angemeldet werden.

Ab wann die neuen Regeln gelten, ist noch unklar.