Saarlouis: Erfolg für eine Großmutter aus dem Saarland! Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis hat mit Beschluss vom heutigen Mittwoch Teile der aktuellen saarländischen Corona-Verordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Es geht um die Kontaktbeschränkungen für den sogenannten familiären Bezugskreis. Die Verordnung sieht vor, dass private Zusammenkünfte auf einen Haushalt und eine nicht in diesem Haushalt lebende Person beschränkt werden müssen.
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