Saarbrücken: Wer wegen einer nachgewiesenen Corona-Infektion bei sich selbst oder einer Kontaktperson in Quarantäne muss oder aus anderen Gründen wie einem Betätigungsverbot seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann, darf seit März 2020 einen Schadensersatzeintrag stellen. 14.883 dieser Anträge sind im Saarland bereits eingegangen. Nicht ganz Dreiviertel davon, nämlich 10.839 Anträge, sind von den Behörden bisher bearbeitet worden. In neun von zehn Fällen ist den Antragstellern Schadenersatz bewilligt worden.
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Die Bundesregierung hat für Informationen und Antragstellung eine eigene Webseite eingerichtet: www.ifsg-online.de
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