Saarbrücken: Die saarländische Landesregierung passt die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erneut an. Die meisten Änderungen treten am Freitag nächster Woche in Kraft, einige erst einen Tag später. Außerdem gibt es Regelungen für die anstehende Landtagswahl.
Ab 4. März gilt die Maskenpflicht im Freien nicht mehr immer dann, wenn der empfohlene Mindestabstand von anderthalb Metern nicht eingehalten werden kann, sondern nur noch bei Veranstaltungen. Die Maskenpflicht in Innenräumen entfällt außerdem bei Veranstaltungen unter Einhaltung der 2G-Plus-Regel.
Allerdings nur, wenn jeder Teilnehmer einen negativen Testnachweis dabeihat, der bei Eintritt nicht älter als sechs Stunden sein darf. Clubs und Discotheken dürfen wieder öffnen, hier gelten 2G-Plus-Regeln. 3G-Regeln statt 2G- und 2G-Plus-Regeln gelten unter anderem für Friseurläden, Schwimmbäder und Saunen, die Teilnahme am Sportbetrieb, Fitnessstudios, Museen, Theater, Konzerthäuser, Kinos, öffentliche und private Veranstaltungen bis 2.000 Besucher und außerschulische Bildungsveranstaltungen wie den Fahrschulbetrieb, Fort- und Weiterbildungen.
In der Hotellerie und bei Busreisen muss der 3G-Testnachweis entweder alle 72 Stunden erbracht werden oder bei Anreise einmalig ein 2G-Nachweis vorgezeigt werden. Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Besuchern unterliegen der 2G-Regelung, die Auslastungsgrenze wird auf 60 Prozent und maximal 6.000 Besucher im Innenbereich sowie 75 Prozent und maximal 25.000 Besucher im Außenbereich erhöht.
Ab dem 5. März treten weitere Erleichterungen im Schulbetrieb in Kraft. So entfällt die Maskenpflicht im Musik- und Sportunterricht und schulfremde Personen dürfen das Schulareal wieder unter Einhaltung der 3G-Regelung betreten. Für die Landtagswahl gilt im Wahllokal im gesamten Gebäude und dessen unmittelbaren Zugangsbereich die Maskenpflicht.