Saarbrücken: Die saarländische Landesregierung hat die Neufassung der Corona-Verordnung veröffentlicht, in dem auch die Regeln zur Prostitution angepasst worden sind. Zuvor hatte die Betreiberin einer kleinen Prostitutionsstätte vor dem Oberverwaltungsgericht in Saarlouis geklagt. Die Richter hatten daraufhin das absolute Verbot der Prostitution im Saarland für nichtig erklärt (wir berichteten).
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