Département Moselle zum Varianten-Gebiet erklärt: Testpflicht bei Einreise nach Deutschland

Berlin: Das staatliche Robert-Koch-Institut hat am heutigen Sonntag seine Liste der weltweiten Risikogebiete aktualisiert. Ab sofort gilt darin das französische Département Moselle, das direkt an das Saarland grenzt, als Virusvarianten-Gebiet. Bei der Einreise aus diesen Gebieten gelten ab Dienstag strengere Regeln, um die Verbreitung der neuen Virusvarianten zu verlangsamen. Wer sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland im Département Moselle aufgehalten hat, ist dann verpflichtet, bereits bei der Einreise nachzuweisen, dass er nicht mit Corona infiziert ist.

Dazu wird entweder ein ärztliches Zeugnis oder ein negatives Testergebnis benötigt. Sie sind bei Aufforderung beispielsweise der Bundespolizei vorzulegen. Ein negativer Corona-Test darf bei der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein. Wenn man nicht mit dem eigenen Fahrzeug oder zu Fuß die Grenze passiert, muss man bereits vor der Abreise im Département Moselle dem Beförderer einen negativen Corona-Test oder ein ärztliches Attest zur Überprüfung vorlegen.

Das betrifft beispielsweise die Einreise mit dem Zug, der Saarbahn, mit dem Bus oder mit dem Taxi. Wen man bei der Abreise keinen negativen Test vorweisen kann, kann der Beförderer einen eigenen Test durchführen oder durchführen lassen. Dieser Abstrich darf dann bei der Abreise nicht älter als zwölf Stunden sein.

Ein Nachweis über das negative Testergebnis oder ein entsprechendes ärztliches Zeugnis können auf Papier oder auch digital ausgestellt sein. Als Sprachen sind dabei nur deutsch, englisch oder französisch erlaubt. Ab morgen gilt auch bei der Einreise vom Saarland in das Département Moselle eine Testpflicht. Der Test, den die französischen Behörden verlangen, darf nicht älter als 72 Stunden sein. Auch Franzosen, die im Département Moselle leben und nach einem Besuch im Saarland wieder in Frankreich einreisen wollen, müssen einen solchen Test vorweisen können.