Diskussionen bis tief in die Nacht: Das sind die neuen Lockdown-Regeln

Berlin/Saarbrücken: Am gestrigen Montag haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer wieder einmal mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) per Videoschalte beraten, was das Beste für Deutschland in Sachen Corona-Pandemie sein könnte. Die Videoschaltkonferenz hat dieses Mal besonders lange gedauert, erst gegen drei Uhr in der Nacht sind die Ergebnisse präsentiert worden:

  • Verlängerung des Lockdowns: Der Stufenplan, der erst bei der letzten Sitzung der Länderchefs präsentiert worden ist, wird deutschlandweit nicht umgesetzt. Darin waren den Bürgern kurz vor den Wahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg bei anhaltenden Inzidenzen unter 100 Lockerungen wie Restaurantöffnungen in Aussicht gestellt worden. Die sind nun wieder vom Tisch. Stattdessen wird der bisherige Lockdown fortgesetzt bis mindestens 18. April, Verlängerung wie immer nicht ausgeschlossen.

  • Verschärfung des Lockdowns: Bei Inzidenzen über 100 wird der Einzelhandel, der im Saarland in seiner jetzigen Form erst seit einem Gerichtsurteil öffnen darf, wieder verboten. Wahrscheinlich hätten auch körpernahe Dienstleister wie Masseure oder Tattoo-Künstler erneut Berufsverbot. Medienberichten zufolge soll es dann aber wieder eine Ausnahme für Friseure geben, die im Saarland in der Vergangenheit mehrfach von Gerichten als unzulässig gekippt worden ist. Die Bundesländer können außerdem in Landkreisen mit einer Inzidenz über 100 weitere Verbote und Vorschriften beschließen: Unter anderem werden Ausgangssperren und ein noch stärkeres Verbot privater Kontakte im neusten Bund-Länder-Beschluss genannt. Was davon das Saarland umsetzen will, hat Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) noch nicht offengelegt.

  • Besonders strenger Oster-Lockdown: Zu Ostern werden die Regeln nicht gelockert, wie vorab diskutiert worden ist, sondern verschärft. Von Gründonnerstag bis Ostermontag (1. bis 5. April) gibt es durchgängig ein fünftägiges strenges Kontaktverbot im privaten Bereich sowie ein Verbot von Ansammlungen im öffentlichen Raum. Dabei sollen die Religionsgemeinschaften „gebeten“ werden, ihren Gläubigen den Kirchgang zu untersagen. Am Ostersamstag darf außerdem ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel „im engen Sinne“ öffnen. Das bedeutet wohl, dass die „Vollsortimenter“ mal wieder alles anbieten dürfen und die kleinen Einzelhändler mal wieder dicht machen müssen.

  • Reisen: An den Reisebestimmungen ändert sich nichts. Der Osterurlaub bleibt erlaubt, bei Reisen in Nicht-Risikogebiete wie Mallorca gibt es bei der Rückkehr keine Testpflicht und keine Quarantäne. Private Reisen innerhalb Deutschlands mit Übernachtung in Hotels oder Ferienwohnungen bleiben aber weiter verboten.

  • Testpflicht für Lockerungen: Im Rahmen von Modellprojekten können in einigen ausgewählten Regionen einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten zu untersuchen. Zentrale Bedingung dabei sind unter anderem lückenlose negative Testergebnisse als Zugangskriterium. Eine Testpflicht in Schulen oder Unternehmen wird es nicht geben, stattdessen setzt der Gesetzgeber auf eine „Selbstverpflichtung“ der Wirtschaft und will „ergänzende Hilfsinstrumente“ entwickeln.

Die Umsetzung dieser Regeln ist wie immer größtenteils Ländersache. Das Saarland hat sich noch nicht konkret dazu geäußert, wie die neuen Beschlüsse gehandhabt werden. Ein neues Treffen der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin ist für den 12. April geplant.