Draußen getroffen, Partys gefeiert: Polizei muss in der Nacht 25 Versammlungen auflösen

Saarbrücken: Während die meisten Saarländer sich zur Bekämpfung der Corona-Krise immer weiter abschotten müssen und das auch tun, begreifen andere den Ernst der Lage immer noch nicht. Nach dem Inkrafttreten einer neuen Allgemeinverfügung darf im Saarland das Haus seit Mitternacht nur mit triftigem Grund verlassen werden. Bereits zuvor in Kraft getreten ist eine weitere Allgemeinverfügung die besagt, dass Ansammlungen und Veranstaltungen mit mehr als fünf Personen untersagt sind. In der Nacht zum heutigen Samstag haben die Behörden die Einhaltung dieser Verfügungen kontrolliert, so wie es Ministerpräsident Tobias Hans in einer Bürgerinformation gestern angekündigt hat. Das Ergebnis ist jedoch ernüchternd. Nach Behördenangaben hat es alleine von Mitternacht an bis zum Morgen 25 Einsätze wegen der Ausgangsbeschränkungen gegeben. Das war jeder sechste Einsatz in der Nacht, wie die Polizei betont.

In den meisten Fällen sind es Jugendliche oder Heranwachsende gewesen, die den Einsatz der Polizei notwendig gemacht haben. Man hat sich in Gruppen im Freien getroffen und sogar draußen Partys zusammen gefeiert. Die Polizei hat die Ansammlungen in allen Fällen aufgelöst. Wer gegen die Allgemeinverfügungen verstößt, macht sich nach dem Infektionsschutzgesetz strafbar.

Das kann in besonders schweren Fällen bis zur Freiheitsstrafe führen, in weniger schweren Fällen zu Geldstrafen bis zu 25.000 Euro. Das gilt zwar theoretisch auch, wie in der vergangenen Nacht geschehen, für Jugendliche und Heranwachsende ab 14 Jahren. Sie haben allerdings nicht mit der vollen Härte des Gesetzes zu rechnen:

Denn bei Straftätern unter 18 Jahren muss nach der Strafprozessordnung das Jugendstrafrecht angewandt werden und selbst bei Straftätern bis 21 Jahren kann es zur Anwendung kommen. Darin steht der erzieherische Gedanke im Vordergrund, nicht die Bestrafung.