Saarlouis/Unna: Beim Oberverwaltungsgericht des Saarlands mit Sitz in Saarlouis ist ein Eilantrag eines Einzelhandelsunternehmens eingegangen, das sich gegen die 2G-Regelung der Landesregierung wehrt (wir berichteten). Um welches Unternehmen es sich handelt, wollte ein Gerichtssprecher auch auf Nachfrage nicht mitteilen. Nur soviel, dass es sich um Läden handelt, die etwa zu 40 Prozent Bekleidung anbieten und zu 60 Prozent Lebensmittel und Haushaltswaren.
Jetzt hat sich der Handelskonzern Woolworth auf eine Anfrage von Breaking News Saarland hin gemeldet. Diana Schönfeld, Referentin Unternehmenskommunikation der Woolworth GmbH im nordrhein-westfälischen Unna erklärt die Beweggründe des Unternehmens: „Seit Beginn der Pandemie stellen wir den Schutz unserer Belegschaft und Kundschaft mittels eines bewährten Hygienekonzeptes sicher.
Bislang ist nicht bekannt, dass der stationäre Einzelhandel eine signifikante Infektionsgefahr darstellt. Wir erachten die 2G-Zugangsbeschränkung im Einzelhandel mitunter aus diesem Grund als unangemessen. Die Tatsache, dass diverse andere Handelskonzepte nicht von der Zugangsbeschränkung betroffen sind, betrachten wir als unverhältnismäßig und diskriminierend unserem Konzept gegenüber.
Aufgrund dieses unverhältnismäßigen Eingriffs in unseren Geschäftsbetrieb und mit Blick auf die Ungleichbehandlung haben wir im Saarland einen Normenkontrollantrag im Eilverfahren gestellt, um die Außervollzugsetzung dieser Regelung zu erreichen.“ Auch in Nordrhein-Westfalen geht der Konzern gegen die dortigen Corona-Beschränkungen vor.
Woolworth hat im Saarland Filialen in Dillingen, Merzig, Neunkirchen, Saarbrücken, St. Ingbert, Sulzbach, Überherrn und Völklingen. Die Völklinger Filiale in der Rathausstraße war einst die größte in ganz Deutschland. Mittlerweile konzentriert sich der aus den USA stammende Konzern aber auf kleinere Ladenlokale.