Saarlouis/Unna: Beim Oberverwaltungsgericht des Saarlands mit Sitz in Saarlouis ist ein Eilantrag eines Einzelhandelsunternehmens eingegangen, das sich gegen die 2G-Regelung der Landesregierung wehrt (wir berichteten). Um welches Unternehmen es sich handelt, wollte ein Gerichtssprecher auch auf Nachfrage nicht mitteilen. Nur soviel, dass es sich um Läden handelt, die etwa zu 40 Prozent Bekleidung anbieten und zu 60 Prozent Lebensmittel und Haushaltswaren.
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