Eine Frau erlitt einen Genickbruch, ihre Tochter starb an Hirnblutungen: Mutmaßlicher Todesraser vor Gericht

Saarwellingen: Endlich muss er sich vor Gericht verantworten! Im August 2017 soll der damals 26-jährige Stanislav N. mit hohem Tempo einen schweren Unfall in der Ortsdurchfahrt von Saarwellingen verursacht und mehrere Fahrzeuge gerammt haben. Eine 43-jährige Frau aus Nalbach war auf der Stelle tot, ihre 12 Jahre alte Tochter starb später an ihren schweren Verletzungen (wir berichteten). Seitdem schleppten sich die Ermittlungen hin. Unter anderem musste auf langwierige, aber wichtige Gutachten gewartet werden.

Jetzt steht fest: Ab dem 16. Juni wird Stanislav N. der Prozess am Landgericht Saarbrücken gemacht, und zwar wegen Mordes! Während zunächst behauptet wird, dass ein epileptischer Anfall zu dem tödlichen Crash geführt hat, zeichnet die Anklage der Staatsanwaltschaft ein anderes Bild: Demnach ist der Beschuldigte an besagtem Tag gegen 17.15 Uhr mit seinem Auto von Nalbach kommend in der Bahnhofstraße in Richtung Ortsmitte Saarwellingen unterwegs.

Er fährt mit einer Geschwindigkeit von mehr als 100 Kilometern pro Stunde durch den Ort, schreibt und liest während der Fahrt auf seinem Handy WhatsApp-Nachrichten. Dabei kracht er ungebremst mit einer unglaublichen Geschwindigkeit von 130 Kilometern pro Stunde auf den vor ihm fahrenden Wagen der später verstorbenen Opfer auf, die nur mit einer Geschwindigkeit von 40 Kilometern pro Stunde unterwegs sind. Soweit die Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft im Prozess beweisen will.

Bei dem Aufprall erleidet die Autofahrerin aus Nalbach einen Genickbruch, sie ist sofort tot. Die Tochter der Frau auf dem Beifahrersitz erleidet ein schweres Schädelhirntrauma sowie Hirnblutungen. Sie kommt mit dem Rettungshubschrauber in eine Klinik und verstirbt nach zweimonatigem Leiden im Zentrum für Palliativmedizin und Kinderschmerztherapie in Homburg. Ein Fußgänger wird von umherfliegenden Trümmerteilen getroffen, erleidet Schnittwunden. Der Unfallfahrer kommt mit einem Bruch an der linken Hand davon. Die lange Zeit zwischen der Tat und dem Prozessbeginn könnte sich strafmildernd für den Angeklagten auswirken.