Saarlouis: Unter dem Aktenzeichen 2 B 282/21 läuft derzeit beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis ein Eilverfahren gegen die saarländische Corona-Verordnung. Der Antrag eines bundesweiten Filialeinzelhandel-Unternehmens liegt dem Gericht seit dem gestrigen Montag vor. Um welches Unternehmen es sich dabei handelt, teilt das Gericht nicht mit. Möglicherweise geht es um die Kette Woolworth, die in den vergangenen Tagen bereits in Nordrhein-Westfalen einen ganz ähnlichen Antrag eingereicht hat.
Die Antragstellerin wendet sich im Normenkontrollverfahren gegen die 2G-Regelung in der aktuellen Corona-Verordnung der Landesregierung, nach der nur noch geimpfte und genesene Menschen nicht-lebensnotwendige Geschäfte betreten dürfen. Ungeimpften Menschen muss die Handelskette selbst mit tagesaktuellem Corona-Test den Zutritt verwehren.
Durch die damit verbundene Kontrollpflicht, für die das Unternehmen keine finanzielle Entschädigung erhält, sieht die Antragstellerin sich in ihrer Gewerbefreiheit sowie ihren Grundrechten auf Berufsausübungsfreiheit und auf Schutz des Eigentums verletzt.
Weil das Unternehmen zudem ein Mischsortiment mit Textilien und Artikeln des Haushaltsbedarfs betreibt, macht es außerdem eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung unter anderem gegenüber großflächigen Lebensmittel- und Verbrauchermärkten und anderen sogenannten Mischsortimentern geltend. Ein Entscheidungszeitpunkt ist laut Gericht noch nicht absehbar, der zuständige Senat strebt aber eine schnellstmögliche Entscheidung an.
Es ist nicht der einzige Antrag gegen die aktuelle Corona-Verordnung: Bereits vergangenen Donnerstag sind beim Oberverwaltungsgericht ein Normenkontroll- und ein Eilverfahren eingegangen. Antragstellerin ist eine ungeimpfte Lehrerin, die sich dagegen wehrt, dass sie vom gesellschaftlichen und kulturellen Leben weitgehend ausgeschlossen ist und sich in ihren Grundrechten verletzt fühlt. Auch hier gibt es noch keine Entscheidung.