Saarlouis: Unter dem Aktenzeichen 2 B 282/21 läuft derzeit beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis ein Eilverfahren gegen die saarländische Corona-Verordnung. Der Antrag eines bundesweiten Filialeinzelhandel-Unternehmens liegt dem Gericht seit dem gestrigen Montag vor. Um welches Unternehmen es sich dabei handelt, teilt das Gericht nicht mit. Möglicherweise geht es um die Kette Woolworth, die in den vergangenen Tagen bereits in Nordrhein-Westfalen einen ganz ähnlichen Antrag eingereicht hat.
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