Heusweiler: Mit einem Jungen außer Rand und Band müssen sich Beamte der Polizeiinspektion Völklingen am gestrigen Dienstagabend herumschlagen. Gegen 17.42 Uhr meldet sich jemand über Notruf bei der Führungs- und Lagezentrale der Polizei und berichtet von einer Auseinandersetzung mit mehreren Jugendlichen in der Heusweilerstraße im Heusweiler Ortsteil Holz. Sofort fährt ein Kommando der Polizei zum Ort des Geschehens. Dort stellt sich heraus, dass sich drei Kinder in einem Vorgarten aufhalten und dort, wie es die Polizei beschreibt, Unfug treiben. Beim Eintreffen der Beamten verhält sich ein Junge, er ist zarte elf Jahre alt, provokativ und aggressiv gegenüber der Polizei. Offensichtlich befindet sich das Kind in einem psychischen Ausnahmezustand.
Es beginnt, die Beamten zu beleidigen und sogar zu bedrohen. Plötzlich beißt der Junge einen Beamten in die Hand, der Mann trägt aber zum Glück einen Einsatzhandschuh. Außerdem schlägt der Junge um sich und kratzt die Polizisten. Nach einem längeren Gespräch kann der Elfjährige beruhigt werden, er wird zu seiner Wohnanschrift verbracht.
Dort wird er laut Polizei „einem Berechtigten“ überstellt, möglicherweise lebt das Kind also nicht bei seinen Eltern, sondern in einer Wohngruppe oder einer ähnlichen Einrichtung. Einer der Beamten wird bei dem Einsatz leicht verletzt. Ob er seinen Dienst danach fortsetzen kann, ist nicht bekannt. Es werden laut Polizei nun mehrere Anzeigen gegen das Kind gefertigt.
Allerdings schreibt das deutsche Strafgesetzbuch in Paragraph 19 für die Strafmündigkeit das vollendete 14. Lebensjahr vor. Dabei benutzt das Gesetz selbst den Begriff „Strafmündigkeit“ nicht, sondern spricht von „Schuldunfähigkeit des Kindes“. Mit anderen Worten: Da der Junge erst elf Jahre alt ist, kann für seine Taten in keiner Weise rechtlich belangt werden.