Saarbrücken: „Der Junge war damals 13 Jahre alt, sie waren 74. Das ist ein Unterschied von 61 Jahren“, rechnet der Richter in Saal 1 am Landgericht am heutigen Montagvormittag dem Angeklagten Rudi H. (heute 78) vor. „Ja“, sagt der gebürtige Saarbrücker. Und dann einen Satz, den er während der Verhandlung immer wieder sagt: „Ich kann mir das selbst nicht erklären.“
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