Saarbrücken: Anklage gegen einen 34-jährigen Polizeibeamten wegen fahrlässiger Tötung! Am heutigen Dienstag hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken Anklage gegen einen saarländischen Polizisten erhoben. Er saß im Februar am Steuer des verunglückten Polizeiwagens, in dem eine 22 Jahre alte Beamtin zu Tode kam. Die Beamten wollten verhindern, dass ein womöglich betrunkener Franzose, der mit seinem Auto im Stadtgebiet unterwegs war, die Grenze ins Nachbarland passiert.
Es gab allerdings beim Unfall des Streifenwagens weder eine Verfolgungsjagd noch überhaupt Sichtkontakt zu dem Franzosen. Das wirft die Anklagebehörde dem Mann vor: Am 16. Februar ist der 34-Jährige mit einem Funkstreifenwagen der Polizei im Rahmen einer Einsatzfahrt unter Verwendung von Sonder- und Wegerechten auf der Großblittersdorfer Straße in Saarbrücken in Richtung der Landesgrenze zu Frankreich unterwegs.
Beim Heranfahren an einen gut sichtbaren Verkehrskreisel in einem Bereich, in dem grundsätzlich höchstens 50 Kilometer pro Stunde gefahren werden darf, beschleunigt der Mann die Mercedes C-Klasse unmittelbar vor dem Kreisel auf 152 Stundenkilometer. Weil er zu spät eine Gefahrenbremsung macht, kann der Beamte nicht verhindern, dass sein Polizeiauto zunächst den Kreisel überfährt und im weiteren Verlauf mit einem Verkehrsschild sowie zwei Laternenmasten zusammenstößt.
Die Beifahrerin stirbt noch an der Unfallstelle. Dem Angeschuldigten wird daher vorgeworfen, vorhersehbar und vermeidbar den Tod der 22-jährigen Polizeibeamtin verursacht zu haben. Soweit die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Der beschuldigte Beamte, der nach dem Unfall selbst lange Zeit verletzt war, hat die Tat bereits gestanden. Einen Termin für den Prozess vor dem Amtsgericht Saarbrücken gibt es noch nicht.
Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und eine Person so lange als unschuldig zu gelten hat, wie ihr nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil ihre Schuld nachgewiesen ist.