Saarbrücken: Am heutigen Montagmorgen beginnt vor dem Landgericht Saarbrücken der Prozess gegen Andrée G. aus Ottweiler. Die Staatsanwaltschaft legt dem 38-Jährigen aufgrund ihrer Ermittlungen mehrere Fälle von schwerer Brandstiftung zur Last. Die Vorwürfe im einzelnen: Am 3. Juni 2017 geht der Mann gegen 2.30 Uhr zu einem Mehrfamilienhaus in der Johann-Wichern-Straße in Ottweiler und wirft dort zwei Molotow-Cocktails auf das Dach des Gebäudes. Zu dieser Zeit befinden sich sechs Bewohner im Haus. Durch einen der Molotow-Cocktails geraten Teile des Daches in Brand. Die Feuerwehr muss anrücken und die Flammen löschen, es entsteht ein Sachschaden in Höhe von etwa 10.000 bis 15.000 Euro. In der darauffolgenden Nacht gegen 0.12 Uhr fliegt wieder ein Brandsatz in Richtung eines Mehrfamilienhauses in der Saarbrücker Straße, in dem eine siebenköpfige Familie wohnt.
Der Brandsatz fliegt über eine Garage in den Hinterhof des Anwesens und explodiert dort. Anders als vom Beschuldigten geplant, gerät das Gebäude allerdings nicht in Brand. Auch hier befinden sich während der Tat ahnungslose Menschen im Anwesen. Wieder zwei Tage später, am 6. Juni 2017 geht der Mann dann wieder zu dem Wohnhaus in der Johann-Wichern-Straße.
Gegen 2.55 Uhr wirft der Beschuldigte erneut einen Molotow-Cocktail gegen das Dach des Mehrfamilienhauses. Nur durch Glück kommt es auch dort nicht zu einem Brand des Gebäudes, weil die Flasche des Brandsatzes vom Dach rollt. Neben diesen Vorwürfen beschuldigt die Staatsanwaltschaft den 38-Jährigen außerdem, mehrfach auf geparkte Fahrzeuge eingeschlagen zu haben, unter anderem mit dem Rohr eines Wagenhebers.
Soweit die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Vor der sechsten Strafkammer erscheint der Angeklagte mit Verteidiger Thomas Will, macht einen hibbeligen Eindruck. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann wegen einer psychischen Störung zwar schuldunfähig, gleichzeitig aber gefährlich für die Allgemeinheit ist. Der Prozess wird fortgesetzt.