Er steht unter Corona-Quarantäne: Polizei stellt abgängigen Mann

Völklingen: Skurrile Szenen am gestrigen Montagabend in der Völklinger Innenstadt. Ein gebrechlicher Mann mit Mundschutz, kurzen Hosen und einer Stoff-Einkaufstasche geht gegen 19.15 Uhr die Bismarckstraße in Richtung Altes Rathaus entlang. Mit mehreren Metern Abstand folgen ihm zu Fuß zwei Polizeibeamte, ebenfalls mit einem Mundschutz bekleidet. An der Alloheim-Seniorenresidenz stoppt der Tross. Der ältere Mann wird in das Gebäude geführt, danach nehmen die Polizisten ihren Mundschutz wieder ab und gehen wieder. Was war da los? Eine Behördensprecherin der Polizeiinspektion Völklingen erklärt den Einsatz: Der Mann war als vermisst gemeldet worden.

Er darf aufgrund einer Anordnung der Mittelstadt Völklingen seine Wohnung in der Seniorenanlage nicht verlassen.“ Denn: Der 55-Jährige steht unter Quarantäne, weil er am neuartigen Corona-Virus erkrankt ist oder der Verdacht darauf besteht. Nachdem der Bewohner als vermisst gemeldet worden ist, leitet die Polizei mit Blick auf die Ausgangssperre des Mannes umgehend eine Fahndung ein. Zwei Beamte können den Flüchtigen schließlich auffinden und begleiten ihn zurück nach Hause. Die Polizeisprecherin:

„Der Mann ist der Polizei bereits von früheren Einsätzen bekannt, bei seiner Rückführung war er sehr kooperativ, es hat keinerlei Probleme gegeben.“ Hintergrund: Weil man beim neuartigen Corona-Virus von einer Inkubationszeit von bis zu zwei Wochen ausgeht, ist für Erkrankte oder Verdachtsfälle eine Quarantänezeit von 14 Tagen erlassen worden.

In dieser Zeit darf man sein Zuhause nicht verlassen und muss sich von anderen Mitbewohnern so gut es geht fernhalten. Wer gegen das Ausgangsverbot verstößt, muss mit Geld- oder sogar einer Freiheitsstrafe rechnen. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Person gegen ihren Willen in eine geschlossene Einrichtung einzuweisen, bis die Quarantänezeit verstrichen ist.