Er überfuhr einen jungen Mann: 20-Jähriger wegen versuchten Mordes zu sieben Jahren verurteilt

Saarbrücken: Vor dem Landgericht Saarbrücken ist am gestrigen Mittwoch ein 20-Jähriger wegen versuchten Mordes zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Angeklagt war der St. Ingberter, der zuletzt bei seiner Oma lebte, wegen versuchten Totschlags. Doch schon zu Beginn des Prozesses im Januar erklärte der vorsitzende Richter: „Es kommt aber auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in Betracht.“ Nach der Beweisaufnahme hatte die Kammer dann keinerlei Zweifel mehr, dass es sich um einen Mordversuch gehandelt hat: Im Juli 2020 war der Deutsche zusammen mit einem Freund in Kleinblittersdorf unterwegs, wo der Kollege am Bahnhof einer Gruppe junger Leute Drogen verkaufen wollte. Dabei stahl jemand aus der Interessentengruppe Marihuana aus dem Auto des Angeklagten. Der drehte durch, verfolgte den Dieb und erfasste ihn mit seinem Ford Focus auf dem Gehweg. Das Opfer wurde acht Meter weit durch die Luft geschleudert und verletzt. Die schwere Tat war jedoch nicht der einzige Anklagepunkt. Die Staatsanwältin führte weiter aus: Unerlaubtes Führen von Schusswaffen, zahlreiche Fälle von Tankbetrug und Betrügereien auf  Ebay und Ebay Kleinanzeigen. Dann mehrere Verkehrsdelikte, darunter Fahren ohne Führerschein, ein Tritt gegen den Wagen eines anderen Autofahrers und eine Aktion, bei der er eine ihm unbekannte Autofahrerin mit seinem Wagen absichtlich in einen Unfall verwickelte. Weitere Vorwürfe: Einem Bekannten („nervig und dumm“) hatte er laut Anklage eine Zigarette auf der Hand ausgedrückt, weil der seinen Arm um eine junge Frau gelegt hatte. Schließlich ging es noch um Bargeld und eine EC-Karte, die er bei seinen WG-Mitbewohnern geklaut haben sollte, Schaden: mehr als 8.000 Euro. Und einen Polizeibeamten habe er laut Staatsanwaltschaft nach einem Tempo-Verstoß zugerufen: „Verpiss dich, du scheiß Pisser“. Eine lange Liste. Nach einer langen Beweisaufnahme muss der 20-Jährige nun ebenso lange ins Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.