Er wollte seinen ehemaligen Chef umbringen: Prozess gegen 23-jährigen Neunkircher

Saarbrücken/Neunkirchen: Prozessbeginn am heutigen Montagvormittag vor dem Landgericht Saarbrücken. Auf der Anklagebank sitzt ein 23 Jahre alter Afghane, der zuletzt in Neunkirchen gelebt hat. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: versuchter Mord. Der in Kabul aufgewachsene Beschuldigte kommt im Jahr 2015 nach Deutschland, ein Kumpel holt ihn von Berlin ins Saarland. Dort lebt er erst in einer Einrichtung in Lebach, findet dann eine Wohnung in Neunkirchen.

Er beginnt eine Ausbildung zum Friseur, hält die drei Lehrjahre durch. Doch dann rasselt er durch die Prüfung. Bei einem anderen Friseur findet er Anstellung, arbeitet dort von 2018 bis März 2020. Dann fliegt er raus. Sein Chef habe ihm vorgeworfen, er habe sich an eine Verwandte des Ladeninhabers ranmachen wollen und ihn gekündigt. Fast ein Jahr lang passiert nichts. Dann kommt es zu dem versuchten Mord:

Angeblich, weil der Ex-Arbeitgeber ihn verfolgt und mit Drogen ruhig gestellt hat, will der Beschuldigte dem Mann mit einem Messer auflauern. Aber nicht töten, nur Angst einjagen. Es kommt allerdings etwas anders. Bewaffnet mit einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser wartet der 23-Jährige in der Nähe eines Friseurladens in der Neunkircher Innenstadt auf sein 38-jähriges Opfer. Als der Saloninhaber zu Fuß eine Brücke passiert, rennt der Afghane los.

Der Saloninhaber wird auf die Schritte aufmerksam, dreht sich um. Er sieht nur noch die Klinge des Messers auf sich zukommen, reagiert blitzschnell. Er wehrt den Stich, der ihn offenbar in den Rücken treffen soll, mit der Hand ab. Dabei zieht er sich eine rund vier Zentimeter lange klaffende Wunde zu. Der Afghane ergreift die Flucht, wird später festgenommen. Es stellt sich heraus, dass er unter einer paranoiden Schizophrenie mit Wahnvorstellungen leidet.

Daher wird er zwangsweise in der Saarländischen Klinik für Forensische Psychiatrie in Merzig untergebracht. Das Gericht befindet, dass der Mann zur Tatzeit psychisch bedingt schuldunfähig gewesen ist. Deshalb wird er nicht bestraft, sondern aufgrund seiner Gefährlichkeit weiter in der Forensik untergebracht.