Erster Saarländer wegen Verstößen gegen Corona-Quarantäne weggesperrt

Völklingen: Mit gepackter Tasche steht ein 55-jähriger Mann am gestrigen Mittwochabend in der Bismarckstraße in Völklingen. Bei ihm sind Pflegekräfte aus dem Seniorenheim, in dem der Mann lebt, und zwei Polizeibeamte. Sie erklären dem Mann, dass er gleich weggesperrt wird! Wieder Corona-Einsatz wegen Quarantäne-Verstoß in der Völklinger Innenstadt. Ein Bewohner des Alloheims darf dort seit mehr als einer Woche seine Wohnung nicht verlassen, weil er Kontakt zu einer Person hatte, die positiv auf das neuartige Corona-Virus getestet worden ist. An diese Auflage der Mittelstadt will sich der Mann aber nicht halten, wird schon am Montagabend nach einem verbotenen Ausgang von der Polizei zu seiner Wohnung zurückgebracht (wir berichteten). Auch gestern Abend gegen 18 Uhr müssen die Beamten wieder tätig werden, weil der Völklinger die Quarantäne wieder eigenmächtig verlassen hat. In so einem Fall sieht das Infektionsschutzgesetz vor, dass man gegen seinen Willen zwangsuntergebracht werden kann, bis die Quarantäne vorüber ist.

Außerdem kann es nach einem unerlaubten Ausgang passieren, dass die 14-tägige Frist von Neuem beginnt. Um weitere Verstöße zu verhindern, wird der Mann ins Polizeigewahrsam nach St. Ingbert gebracht. Behördensprecher Stephan Laßotta: „Dort gibt es ein Polizeigewahrsam, das derzeit ausschließlich für Corona-Betroffene bereitgehalten wird.

Denn es ist die einzige Einrichtung im Saarland, wo sich das Polizeigewahrsam außerhalb des Wachgebäudes befindet und somit das Infektionsrisiko für Polizeibeamte besonders gering ist. Die Einlieferung gestern ist der erste und bisher einzige Fall, in dem dieses spezielle Gewahrsam genutzt worden ist.“

Weil ein Transport des 55-Jährigen im Streifenwagen aus Infektionsschutzgründen nicht in Frage kommt, wird ein Rettungswagen gerufen, der den Mann ins Gewahrsam bringt. Der Regionalverband Saarbrücken soll nun dafür sorgen, dass der 55-Jährige auch für den Rest seiner Quarantänezeit zwangsuntergebracht wird.