Saarbrücken: Die Staatsanwaltschaft hat gegen eine 57-jährige Deutsche wegen heimtückischen Mordes an ihrem früheren Lebensgefährten Anklage erhoben. Das wirft die Staatsanwaltschaft der Frau vor: Am 7. Februar lauert die Frau dem 46-jährigen Opfer vor seiner krankengymnastischen Praxis in der Hauptstraße im Püttlinger Stadtteil Köllerbach auf. Als das Opfer die Praxis verlässt und mit dem Abschließen der Tür beschäftigt ist, spricht die Frau den völlig überraschten Mann zunächst an. Dann feuert sie sofort ohne Vorwarnung mit einer Pistole vier Schüsse auf das arg- und wehrlose Opfer ab, in der Absicht, den Mann zu töten. Der stirbt tatsächlich noch am Ort des Geschehens an seinen schweren Schussverletzungen. Soweit die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft.
Zeugen rufen nach den Schüssen die Polizei, die ersten Einheiten sind nach wenigen Minuten am Tatort. Von den Beamten lässt sich die Frau widerstandslos festnehmen. Sie befindet sich seit dem Folgetag der Tat in Untersuchungshaft. Das Geschehen hat die 57-Jährige gegenüber mehreren Polizeibeamten zugegeben. Wie die Behörden nach den tödlichen Schüssen ermitteln, sind die Frau und ihr Opfer mehrere Jahre lang ein Paar gewesen. Im Jahr 2012 trennten sich die beiden dann aber, der Mann gründete eine neue Familie.
Warum die 57-Jährige dann so plötzlich nach sieben Jahren Trennung nach Püttlingen gekommen ist, um ihren Ex zu töten, ist völlig unklar. Die Tatwaffe hatte die Angeschuldigte als Mitglied eines Schützenvereins legal in ihrem Besitz.
Die Staatsanwaltschaft will der Frau die Tat vor Gericht vor allem durch Zeugenaussagen und mit Hilfe eines rechtsmedizinischen Gutachtens nachweisen. Der 57-Jährigen droht lebenslange Haft. Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht. Einen Termin für den Prozessbeginn gibt es noch nicht.