Saarbrücken: Seit geraumer Zeit besteht eine Corona-Impfpflicht für das Personal beispielsweise in der Pflege. Mitarbeiter, die sich der Impfung verweigern, sind bislang meist ohne Konsequenzen davongekommen. Das Gesundheitsamt des Regionalverbandes macht nun ernst:
Die Behörde verschickt aktuell die ersten 17 rechtskräftigen Bescheide im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Sechs der 17 betroffenen Menschen dürfen weiterarbeiten, wenn sie sich täglich testen lassen und konsequent eine FFP2-Maske am Arbeitsplatz tragen. Die anderen elf Tätigkeitsverbote treten nach Zustellung ohne Auflagen in Kraft.
Regionalverbandsdirektor Peter Gillo (SPD) erklärt dazu: „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist ein gültiges Bundesgesetz. Wir setzen dies unter sorgfältiger Abwägung zwischen der Systemrelevanz der Mitarbeitenden und dem Infektionsschutz in den Einrichtungen um.“ Hintergrund: Das Gesundheitsamt kann nach eigenem Ermessen die Tätigkeitsverbote außer Kraft setzen, in wenn der jeweilige Arbeitgeber bescheinigt, dass die betroffenen Mitarbeiter für die Versorgungssicherheit unabkömmlich sind. In diesen Fällen werden Auflagen wie tägliche Tests verhängt.
Voraussichtlich im November wird das Gesundheitsamt rund 130 weitere Tätigkeitsverbote aussprechen, die sich auf 60 verschiedene Einrichtungen verteilen: Von Kliniken über stationäre und ambulante Pflege bis hin zu Arztpraxen. Zu 34 betroffenen Menschen liegt bereits eine Bescheinigung zur Systemrelevanz vor, sodass sie mit Test und Maske weiterarbeiten können. Demnach droht etwa 100 weiteren Personen ein Tätigkeitsverbot.
Seit März sind im Regionalverband rund 1.500 nicht geimpfte Mitarbeiter in medizinisch relevanten Einrichtungen gemeldet worden. 10 Prozent dieser Fälle wird wohl ein Tätigkeitsverbot treffen, das dann aber ebenfalls unter Auflagen außer Kraft gesetzt werden kann.