Feuer in der Lebacher Tafel gelegt: Mordanklage gegen 27-Jährigen

Lebach: Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat gegen einen 27-jährigen Mann mit deutscher und kasachischer Staatsangehörigkeit Anklage wegen versuchten heimtückischen Mordes mit gemeingefährlichen Mitteln in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung und Körperverletzung erhoben. Das wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeschuldigten vor: In der Nacht vom 11. auf den 12. Januar ist der Mann in Lebach unterwegs. Aus noch unbekannten Gründen versucht er zunächst, einen Briefkasten in Brand zu setzen. Der Briefkasten gehört zu einem Gebäude, in dessen Erdgeschoss sich die Räumlichkeiten der Lebacher Tafel befinden. Das Obergeschoss wird zu Wohnzwecken genutzt. Doch der erste Versuch, Feuer zu legen, misslingt. Anschließend geht der Mann zu einem Lieferwagen der Tafel, der unter einem Carport abgestellt ist und legt wieder Feuer.

Das Fahrzeug und der Carport brennen vollständig ab und das Feuer greift auf die Büroräume der Lebacher Tafel und die Wohnung im Obergeschoss über. Zu diesem Zeitpunkt schlafen in der Wohnung eine 37-jährige Frau und ein 14-jähriger Jugendlicher. Beide erleiden durch den Brand Rauchgasvergiftungen und überleben den Brandanschlag nur durch Klingeln und schnelles Einschreiten der Feuerwehr.

Der Angeschuldigte hat bei seiner Tat in Kauf genommen, dass sich in der Wohnung Menschen aufgehalten haben und bei dem Brand getötet werden können. Soweit die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Der Hinweis eines Zeugen bringt die Ermittler auf den 27-Jährigen. Er soll sich zur fraglichen Zeit vor Ort aufgehalten haben.

Der Mann wird festgenommen und befindet sich seit dem 15. Februar in Untersuchungshaft. Im Verhör hat er die Tat gestanden. Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht. Ein Termin für den Prozessbeginn am Landgericht Saarbrücken steht noch nicht fest.