Feuerwehr rettet Mann und Hund aus verrauchtem Wohnhaus

St. Ingbert: Einen Großeinsatz für rund 50 Feuerwehrleute löst am gestrigen Samstagabend ein gemeldeter Wohnungsbrand in St. Ingbert aus. Gegen 21.20 Uhr geht ein Notruf bei der Integrierten Leitstelle ein, dass es in einem Wohn- und Geschäftshaus in der Hauptstraße im Stadtteil Oberwürzbach brennt. Dabei teilen die Anrufer mit, dass der einzige Bewohner nicht öffnet und in der Wohnung vermisst wird. Das gesamte Treppenhaus des Gebäudes steht jedoch unter dichtem Rauch, sodass die Anwohner keine Rettungsversuche unternehmen können.

Die Freiwillige Feuerwehr St. Ingbert rückt daraufhin mit zahlreichen Einsatzkräften nach Oberwürzbach aus. Die Retter verschaffen sich unter schwerem Atemschutz Zutritt zur verqualmten Wohnung. Sie finden den 47 Jahre alten Mann in seiner völlig verqualmten Wohnung vor. Er ist so stark alkoholisiert, dass er zunächst von den Helfern aus der verrauchten Wohnung getragen werden muss. Dabei muss die mittlerweile ebenfalls eingetroffene Polizei die Feuerwehr unterstützen. Ein Feuerwehrmann fängt einen Hund, der ebenfalls in der Wohnung lebt, ein und begleitet ihn nach draußen.

Die Ursache für die starke Verrauchung ist schnell geklärt: Es handelt sich um angebranntes Essen, das offenbar auf dem Herd vergessen worden ist und dabei den giftigen Rauch erzeugt hat. Die Helfer bringen die Pfanne nach draußen, dann wird das Gebäude mit einem Überdrucklüfter belüftet. Der Rettungsdienst untersucht den Bewohner. Er ist körperlich unverletzt, kann jedoch aufgrund seiner Alkoholisierung nicht mehr sich selbst überlassen werden. Die Polizei bringt den 47-Jährigen bis zu seiner Ausnüchterung in eine Gewahrsamszelle. Die Ortspolizeibehörde St. Ingbert kümmert sich derweil um eine Unterbringung für den Hund.

Nur durch das schnelle Eingreifen der Feuerwehr wird ein offener Brand und damit ein Schaden an dem Gebäude verhindert. Die Hauptstraße wird während des Einsatzes kurzzeitig voll gesperrt, zu größeren Verkehrsbeeinträchtigungen kommet es jedoch nicht. Den Bewohner erwartet jetzt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.