Finanzamt ermittelt: Steuerverfahren gegen Gemeinde Saarwellingen und Bürgermeister

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Saarwellingen. Die Gemeinde Saarwellingen arbeitet steuerliche Versäumnisse aus vergangenen Jahren auf. Inzwischen hat das Finanzamt Verfahren gegen die Kommune und Bürgermeister Dr. Horst Brünnet eingeleitet.

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Gegen die Gemeinde läuft nach deren Angaben ein Bußgeldverfahren, gegen Brünnet in seiner Funktion als verantwortlicher Hauptverwaltungsbeamter ein Steuerstrafverfahren. Hintergrund sind verspätet eingereichte beziehungsweise noch ausstehende Umsatzsteuererklärungen für 2023 und 2024. Für das Jahr 2024 steht derzeit eine Umsatzsteuernachzahlung von rund 20.000 Euro aus.

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Eine Rolle spielen dabei sogenannte Ökopunkte. Diese ökologischen Ausgleichswerte können beispielsweise im Zusammenhang mit Bauvorhaben verkauft werden. Solche Verkäufe unterliegen der Umsatzsteuer – was nach Angaben der Gemeinde in der Vergangenheit nicht korrekt berücksichtigt wurde. Nachdem dies im Januar 2025 bekannt geworden sei, habe die Verwaltung mit der Aufarbeitung begonnen und die betreffenden Sachverhalte im Juli 2025 gegenüber dem Finanzamt angezeigt.

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Probleme gab es laut Gemeinde auch mit dem damals beauftragten Steuerberatungsbüro. Obwohl die Verwaltung ihre Unterlagen rechtzeitig bereitgestellt habe, seien Steuererklärungen wiederholt nicht fristgerecht eingereicht worden. Im Februar 2025 beendete die Gemeinde deshalb das Mandat. Die Übergabe an die neue Steuerkanzlei habe sich anschließend erheblich verzögert. Erst rund 16 Monate nach der Kündigung seien sämtliche benötigten Unterlagen vollständig vorhanden gewesen. Zwischenzeitlich sei auch die Steuerberaterkammer des Saarlandes eingeschaltet worden.

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Bei der weiteren Prüfung stellte die neue Kanzlei nach Angaben der Gemeinde zusätzliche Unstimmigkeiten fest. Unter anderem seien Rechnungen fehlerhaft verbucht worden, wodurch umsatzsteuerpflichtige Vorgänge unberücksichtigt geblieben seien. Bürgermeister Brünnet erklärte, dass man bereits seit längerer Zeit an der Aufarbeitung arbeite. Dass dennoch Verfahren gegen die Gemeinde und ihn als deren Vertreter eingeleitet wurden, habe ihn überrascht. Man werde die Finanzbehörden bei der vollständigen Klärung unterstützen.

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Dabei gilt: Die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens ist keine Feststellung einer persönlichen Schuld des Bürgermeisters. Welche Verantwortlichkeiten tatsächlich bestehen, ist Gegenstand des Verfahrens. Die Gemeinde will die offenen steuerlichen Fragen weiter prüfen, notwendige Korrekturen vornehmen und die Aufarbeitung nach derzeitiger Planung bis Ende 2026 abschließen.

Dieser Beitrag wird bereitgestellt vom Medienverbund Saarland