Frau erdrosselt, verscharrt und als vermisst gemeldet: Lebenslang für Riegelsberger Killer

Saarbrücken/Riegelsberg: Weil er nach Überzeugung des Gerichts seine Ehefrau Stefanie (53) brutal ermordet hat, ist der 56 Jahre alte Stefan S. aus Riegelsberg am heutigen Montag zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Fall hatte Anfang des Jahrs über die Grenzen des Saarlandes hinaus für Entsetzen gesorgt: Am 4. Februar hatte der jetzt Verurteilte eigenen Angaben zufolge seine Frau morgens zur Arbeit am Triller in Saarbrücken gefahren. Die Riegelsbergerin putzte dort.

Allerdings kam sie nie dort an, ihr Handy war seit dem Tag ausgeschaltet. Später meldete man die 53-Jährige als vermisst, startete private Suchaktionen. Nach einigen Tagen vermehrten sich jedoch die Ungereimtheiten um den Ehemann der Gesuchten. Die älteste Tochter des Paares war es, die zur Polizei ging. Schließlich brach das Lügengebilde des Ehemanns zusammen, er gab zu, seine Frau mit einem Geschirrtuch im Keller des Familienhauses erdrosselt zu haben. Mit dem Auto fuhr er die Leiche in ein Waldstück bei Saarbrücken, verscharrte sie dort – und zeigte der Polizei nach seinem Geständnis den Ablageort.

Im Laufe des Prozesses wurde klar, dass Stefan S. seine Frau über Jahrzehnte hinweg unterdrückte und kontrollierte. Nachdem sie endlich den Mut und die Kraft aufbrachte, sich aus dieser Falle zu befreien und ihr Mann spürte, wie er immer mehr die Kontrolle verlor, musste Stefanie S. sterben. Am letzten Prozesstag wurde es in Saal 38 des Landgerichts noch einmal emotional. Neben einer alten Schulfreundin, die über die Veränderungen in Stefanies Verhalten sprach, sagte auch die älteste Tochter (21) des Paares aus.

Sie berichtete von einer Schreckensherrschaft des Vaters – nicht nur seiner Frau, sondern auch seinen vier Kindern gegenüber. Im Gerichtssaal gab der Angeklagte die Tat zu. Die Staatsanwaltschaft forderte eine lebenslange Haftstrafe, die Verteidigung des 56-Jährigen sprach von einem minderschweren Fall und wollte eine Gefängnisstrafe von unter 15 Jahren erreichen. Das sah das Gericht anders.