Frau mischt tagelang das Nordsaarland auf, muss zweimal gerettet werden

Wadern: Im Nordsaarland hält eine Frau in dieser Woche tagelang die Einsatzkräfte in Atem. Die 63 Jahre alte Saarländerin, die derzeit keinen festen Wohnsitz hat, macht Anfang der Woche eine zweitägige Stippvisite in Wadern. Erstmals fällt sie am Montagmorgen auf, als sie in einem Waderner Geschäft einen Badeanzug klaut. Um 16 Uhr wird die Dame dann am Ufer der Wadrill in einem steilen Gelände an einer Wurzel hängend aufgefunden. Sie kann sich nicht mehr selbst befreien, zu ihrer Rettung ziehen die alarmierten Beamten der Polizeiinspektion Nordsaarland die Freiwillige Feuerwehr hinzu.

Nachdem die Dame unverletzt aus dem Hang geholt worden ist, entdeckt die Polizei bei ihr weiteres Diebesgut aus einem anderen Waderner Einkaufsmarkt. Am Dienstag dann wird die Frau wieder auffällig: Um 18.12 Uhr klaut sie einem Jugendlichen in Wadern sein teures E-Bike. Die alarmierte Polizei entdeckt die 63-Jährige kurze Zeit später im Stadtgebiet. Zur Vorbereitung eines sogenannten beschleunigten Verfahrens wird sie festgenommen.

Weil nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft die Voraussetzungen für so ein Verfahren aber nicht vorliegen, muss die Frau wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Beim Verlassen der Polizeidienststelle holt sie die dienstliche Post aus dem Briefkasten der Wache und zerreißt sie. Dann flüchtet sie wieder zur Wadrill, wo sie noch einmal einen Hang hinunterrutscht und noch einmal in hilfloser Lage hängenbleibt. Also wird noch einmal die Freiwillige Feuerwehr alarmiert, um die Dame zu retten. Jetzt nehmen die Polizeibeamten die Frau in Gewahrsam, um weitere Straftaten zu verhindern.

Im Polizeigewahrsam beleidigt die Dame mehrere Polizeibeamte in übler Weise. Zudem verdreckt sie die Gewahrsamszelle so übel, dass nach ihrer Entlassung am Mittwoch eine Sonderreinigung durch eine Fachfirma vonnöten ist. Mittlerweile hat die Frau ihre Reise zu Fuß fortgesetzt. Gegen sie laufen jetzt mehrere Strafverfahren wegen Diebstahls, Beleidigung, Urkundenvernichtung und Verletzung des Briefgeheimnisses sowie Sachbeschädigung.

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