Saarbrücken: Das Landgericht hat die 38-jährige Melanie D. zu elf Jahren Gefängnis verurteilt. Die Deutsche schüttet am 3. Dezember im letzten Jahr mittags in ihrer Wohnung Feuerzeugbenzin auf ihr Kopfkissen und zündet dann ihre Wohnung in einem großen Wohnkomplex in der Saaruferstraße in Saarbrücken an. Danach verlässt sie eiskalt das Gebäude, ohne irgendjemand in dem Haus mit den insgesamt 42 Wohnungen zu warnen. Nachdem die Frau verschwunden ist, breiten sich das Feuer und vor allem dichter Rauch schnell aus. Vier Männer versuchen, sich vor dem Brand in Sicherheit zu bringen. Sie sterben einen langsamen und qualvollen Erstickungstod, der jüngste von ihnen ist 29 Jahre alt. Ein weiterer Mann springt in Todesangst aus einem Fenster und erleidet schwere Verletzungen.
Auch Feuerwehrleute werden bei den Löscharbeiten teils schwer verletzt. Der vorsitzende Richter erklärt, dass die 38-Jährige „eine der schlimmsten Brandkatastrophen im Saarland“ verursacht hat. Vom Todeskampf der vier Männer und den Rettungsversuchen der Helfer bekommt die Brandstifterin nichts mit. Sie schaut später am Abend mal am Brandhaus vorbei, wird von der Polizei festgenommen.
Vor Gericht schweigt die Mutter von drei Kindern an allen sechs Verhandlungstagen zu ihrer Tat und erklärt nur in ihren letzten Worten vor der Urteilsverkündung, dass es ihr Leid tut. aufgewachsen ist die Völklingerin in einer zerrütteten Familie und verschiedenen Kinderheimen.
Mit sechs Jahren greift sie angeblich schon zur Zigarette, mit neun Jahren probiert sie Cannabis und mit zwölf Jahren härtere Drogen wie Amphetamine, Ecstasy und LSD. Auch vor der Tat soll sie zu Drogen und Alkohol gegriffen haben. Neben der Gefängnisstrafe wegen Brandstiftung mit Todesfolge muss die Frau deshalb zusätzlich in eine Entziehungsanstalt, weil sie ansonsten weiter als gefährlich gilt. Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage verzichten darauf, das Urteil anzufechten, es ist somit rechtskräftig.