Saarlouis: Beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis ist am gestrigen Dienstag ein Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung von Teilen der saarländischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingegangen.
Eingereicht hat den Antrag der Inhaber eines Friseursalons. Der Mann richtet sich gegen das Verbot der Erbringung von Friseurdienstleistungen. Am selben Tag ist außerdem der Antrag einer Betreiberin von Wettvermittlungsstellen gegen die Saar-Corona-Verordnung eingegangen.
Sie will gegen das Verbot des Betriebs von Wettvermittlungsstellen vorgehen. Konkret geht es darum, dass eine reine Wettannahme nach vorheriger Terminvereinbarung kontaktarm und innerhalb eines festgelegten Zeitfensters pro Person erlaubt werden soll.
Wann über die beiden Anträge entschieden wird, ist noch nicht klar.